Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich
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directorialdekret die Stände und das Volk vón Lüttich zu einer freiwilligen Unterwerfung zwar auffordern , dabei auf der .Abſezung des neuen Magiſtrats beſtehen , dieſem jedo< , wenn er ſich keiner ſtrafbaren Wir derſezlichkeit ſ{huldig machen würde , vollfommene perſónliche Sicherheit , und ſonſt die Errichtung einer interimiſtiſchen Regierung verſprechen ſolle , um indeſſen an einem Vergleich zwiſchen den Partheyen zu arbeiten. Auf dieſe Art, glaubte derſelbe „ würden die Unterthanen wegen ihrer Hauptbeſchwerde beruhigt, und die im Tumult gewählte obrigkeitliche Perſonen ſelbſt dabei intereßirt werden , daß die Ruhe und Ordnung im Lande erhalten würde , zugleich aber der Hauptverordnung des kammergerichtlichen Mandats „ daß dieſelbe abgeſezt werden ſollten, Genüge geleiſtet ſeyn, Die beiden Commiſſarien von Münſter und Jülih ſtimmten nicht in dieſen Vorſchlag ein, ſondern erklärten ſich, daß ſie von ihren Herrn Principalen an den'ſtrengen und wört-