Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich

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<en worden. f) Jun ungeheurer Menge haben dieſelbe ſich zuſammengerottet , und unter Anwendung öffentlicher Gewalt die Waffen in der Hand, vorſezlich ſich in den Beſiz von Rechten geſezt , in deren Genuß ſich ſchon ſeit mehr als einem Fahre hundert ihr Fürſt befand, Nur der Mangel des Widerſtands der Hofparthie, und der abgeſezten Magiſtratsperſonen , „welcher beim Ringen mit einer ungleih größern Macht, die ſie plôzlich betäubte, Tollkühnheit geweſen wäre, nur der Abſchen der bi{öffi<en Beſazung der Citadelle von Lüttih vor einem blutigen Kampf mit ihren

f) Landfriede von 1548. im Eingang $. x. daf - q niemand = - um feincrley Urſachen willen - - den Anz dern befehden , bekriegen , berauben, fahen , überzichen , belagern, noh einige verbotene Conſpiration oder Büud= niß wider den andern aufrichten oder machen; daf auch keiner den andern ſeiner Poſſeſſion, Innhabens oder Gewehr , es wären Schloß, Stadt, Dörfer 2c. = - mit gewehrter Hand und gewaltiger That freventlich entſe= zen no< Unterthanen abziehen 1c. = = ſolle.