Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich

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den Thatſachen, Die jezige ſtädtiſche „Magiſtraturen beſtünden bisher ohne den „geringſten Widerſtan5 ; wenigſtens könne viezt hierüber fein Zweifel mehr fortdauren, da die Ruhe und Sicherheit hinlängs lich wieder hergeſtellt , und ein jeder ohne die geringſte Nükſicht ſh äuſſern dürfe, v4) Kônne die Cleviſche Erklärung an die „Deputirten nicht als verfaſſungswidrig „und als perſônliche Meinung des Subde„legati ſondern als Reſolution des Cleviſchen Dire&ori angeſehen werden, vAlles was zu Protokoll gegeben werde yſeye als Meinung des höchſten Commit„tenten anzuſchen, den der Geſandte reprä: yſentire, ſo lange der erſtere die Aeuſſerung deſſelben nicht öffentlich desavouire, und „als ſolche kônne ſie den intereſſixten Parvtheien eben ſo gut als ‘die davon abwei: „hende Meinungen der übrigen Directogrial - Hôfe mitgetheilt werden. . Er hoffe „die beiden Condire&toria zu überzeugen, wdaß der dieſſeits vorgeſchlagene Weg zu