Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens : mit Original-Beiträgen der hervorragendsten Schriftsteller und Gelehrten. Bd. 1.

Die ſ<hwarzen Kabinelle.

Ein dunkles Platt aus der Kultuxgeſchichte. Von Theodor Winkler. (Nachdrué# verboten.)

Nach dem deutſchen Reichëſtrafgeſeßbu<h wird Jeder, der einen verſchloſſenen Brief oder eine andere verſchloſſene Uxfunde, die nicht zu ſeiner Kenntnißnahme beſtimmt iſt, vorſäßlih und unbefugter Weiſe öffnet, auf Antrag des Bexrleßten mit Geldſtrafe bis zu dreihundert. Mark oder mit Gefängniß bis zu drei Monaten, wenn der Schuldige aber ein Poſtbeamter iſt, mit Gefängniß nicht unter drei Monaten beſtraft, auh fann in dieſem Falle zugleich auf Verluſt der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter auf die Dauer von einem bis zu fünf Jahren exfannt werden. Außerdem erklärt das Neichspoſtgeſeß ausdrü= li, daß das Briefgeheimniß unverleßlich ſei und behält die Feſtſtellung der bei ſtrafgerichtlichen Unterſuchungen und ſonſtigen Prozeßfällen nothwendigen Ausnahmen der Reichsgeſeßgebung, bis zum Erlaß eines Reichsgeſeßes aber der Landesgeſezgebung vor.

Dieſe Beſtimmungen, obwohl bei Licht betrachtet nichts weiter als eine ſelbſtverſtändliche Forderung des natürlichen Rechtsgefühles und der Heilighaltung des Eigenthums, ſiud