Die Preussen vor Europens Richterstule angekagt von einer Gesellschaft Zeugen und Schlacht-Opfern ihres Einbruchs in die Provinz Holland

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gen und Einkünften, wovon ſich das Capital auf zweytauſend fünf hundert Gulden und drüber ſchäßen_ läßt ; iſ cine Hülfequelle , die nur* unter der willéührlichſten Regierung, zumal in der Form, wie ſie von den Staaten vorgeſchrieben wird, Statt finden kann. Jedweder Einwohnext ſoll, zufolge des Placats , vier Pro è Cente von allen ſeinen Beſizungen , ſie mögen nun in America oder in Oſt - Indien, oder ſo gar in den Staaten eines ausländiſchen Souverains liegen, ſo wie von den Beſoldungen , Penſionen, immerwährenden und Leib-Renten, von allen Zinſen in den Fonds auswärtiger Mächte bezahlen, Ueberdieß muß noch eín jeder, ah Gerwißen, alle Eigenthümlichkeiten, die nicht zur unentbehrlichen Nothdurft gehören, als Juwelen aller Art, Bücherſam mlungen, Gemälde-Cabinetter , Naturalien-Kammern, Porcellan - Service, Raritäten, Staats:Kutſchen, andere Fahrzeuge , Pferde, und überhaupt alles , was zur Annehmlichkeit dienen, oder was man nicht füglich entbehren fann, nach ſeinem Werth, anſchlagen. Die Schiffe zur See, deren Ladungen, alle Activ -Schulden , und darunter ſo gar die zweifelhafren, ſollen mit in die Gewißens-Taxe, und zwar nah dem Fuße der Aſſecuranz , oder allenfalls na< dem Preiſe kommen , zu welchem man ſie an einen andern abzutreten geneigt wärxe; um, wie die Staaten in ihrem Placat fich ausdrüen, Niemanden zur Angabe ſeines Ver-

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