Geschichte der neuesten Zeit 1789 bis 1871

114 Neueſte Geſichte. 1. Zeitraum.

vertauſht worden. Die Zinſen wurden unter dem Konvent unregelinäßig ausgezahlt, und durch die Aſſignate den Rentnern noh größere Nachtheile als den übrigen Bürgern zugefügt. Die Staats\{huld war aber, we=nigſtens dem Namen na, in ihrer Integrität anerkannt geblieben. An=fänglich hatte das Direktorium die Inſcriptionen beim Ankauf der Natio= nalgüter begünſtigt. Nah dem 18. Fructidor wurde es von ſeiner Geldnoth und feinem Machtgefühl veranlaßt, bei den Räthen auf eine Reduktion der Staats\chuld anzutragen, dergeſtalt, daß nur ein Dritttheil derſelben verzinſt , zwei Dritttheile der Inſcriptionen aber in Bons zun Ankauf von Nationalgütern verwandelt werden ſollten. Das Dritttheil, welches fortan allein für die ordentliche verzinslihe Staatsfchuld galt, wurde „le tiers consolidé“ genannt, und daſſelbe in ein neues großes Buch eingetragen. Es war dies der umfaſſendſte Bankerott, den die Geſchichte kennt, wurde aber, ungeachtet lebhaften Widerſtrebens bei den Alten, von der Volksvertretung am 30. September (1797) ſanktionirt. Unter den Staatsgläubigern geriethen viele an den Bettelſtab , andere machten ihrem Leben freiwillig ein Ende. Niemals hatte es in Paris ſo viele Selbſtmorde als damals gegeben.

Zu gleicher Zeit wurden die Einzeihnungs8gebühren (droit d'enregistrement) auf alle gerihtlihen Afte au8gedehnt, ward die Verpachtung der Poſten, die Herſtellung einer Nationallotterie, Einführung eines egegeldes, eine Papierſteuer und Erhöhung der Tabaksſteuer angeord= net. Das Budget für das Jahr VLT war auf 616 Millionen Fr. feſtgeſetzt worden.

Nach dem 18. Fructidor trat eine Reaktion gegen die ſeit den 9. Thermidor im Stillen zunehmenden konſtitutionell-monarchiſchen Ten= denzen ein, aus welcher ein Antrag auf Verbannung aller im Lande be= findlichen Adeligen, mit Ausnahme derer, welche der Republik beſondere Dienſte geleiſtet hatten, hervorging. Dieſelben ſollten zur Veräußerung ihrer Beſißungen innerhalb einer beſtimmten Friſt gehalten ſein. Jnr Falle dies nict geſchehe, werde die Regierung den Verkauf übernehmen und ihnen den Erlös in das Ausland nachſchiden. Dieſe Maßregel drohte über eine Klaſſe, wel<he nah dem Verluſte ihrer früheren Vorrete ſelbſt in den Augen der Revolution nicht mehr für ſchuldig gelten

* konnte, namentlich über die zu ihr gehörigen Greiſe, Frauen und Kinder, unabſehbares Elend zu bringen. Sieyès, der vom erſten Ausbruch der Revolution an eine lebhafte Abneigung gegen den Adel bewieſen hatte,

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¿ war zuerſt auf dieſen Antrag gefallen, über welchen Boulay von dex Meurthe, im Namen der dazu niedergeſeßten Kommiſſion, einen zuſtim=