Illustrierte Geschichte des Orientalischen Krieges von 1876-1878. : mit 318 Illustrationen, Plänen, Porträts und zwei Karten

Tomaſewitſc<h. Bajkowitſch.

Hubmaier.

Vukalowitſc<. Babitſch.

Anführer der herzegowiniſhen Inſurgenten.

Truppen hatten in dieſen Gefechten verhältnißmäßig geringen Verluſt.

Der Schwerpunkt der Situation lag jedoch zweifelsohne in Serbien. Jn den Kreiſen der Skupſchtina herrſhte große Mißſtimmung über das Verfahren des Miniſters Riſtics, einer derart intereſſanten und hervorragenden Perſönlichkeit, daß wir eingehender über dieſelbe ſprechen müſſen.

Jovan Riſtics, im Jahre 1827 geboren, fing ſeine Laufbahn höchſt beſcheiden an. Nur dur< ſeinen entſchloſſenen Willen, dur< unermüdliche Arbeit, unbeugſame Zähigkeit und eiſernes Feſthalten an einmal gefaßten Zielen, errang er ſih jene Stellung, die er zu dem Zeitpunkte einnahm, und machte ganz Europa von ſich ſprechen.

Riſtics hatte, wie die meiſten hervorragenden Männer des heutigen Serbien, ſeine geiſtige Ausbildung in Deutſchland und Frankreich erworben, in Berlin ſeine gründlichſten Studien gemacht, und war dann in's Vaterland zurü>gekehrt, wo ihn ſein gründlihes Wiſſen und ſeine praktiſche Verwendbarkeit ſchr bald in den öffentlichen Dienſt brachten. Fürſt Michael, welcher

ſeine Befähigung ſofort erkannte, ſandte ihn als ſeinen Vertreter bei der Hohen Pforte nah Conſtantinopel. Dort rechtfertigte derſelbe das in ihn geſetzte Vertrauen ganz beſonders zur Zeit der Differenzen zwiſchen Serbien und der Pforte (1862), welche mit dem Bombardement Belgrads abſchloſſen. Während ſein Verwandter Koſta Magazinowitſ<h auf der, am. Eingang der Stadt Belgrad, gegenüber der von den Türken beſeßten Feſtung, errichteten Barricade kämpfte, wußte R iſtics mit ſolcher Schlauheit und Gewandtheit die geheimen Junſtructionen ſeines Fürſten zu verwerthen und bei der Pforte durhzuſeßen, daß die Türken zuleßt ohne weiteres Blutvergießen niht nur die Feſtung Belgrad übergaben, ſondern gegen eine kleine Ablöſungsſumme auch die gauze Türkenſtadt dem Fürſten überließen, ferner die Hauptſtadt, ſowie die anderen feſten Städte, in denen die Pforte bis dahin das Beſatungsrecht hatte, räumten, ſo daß das Land jeßt auh von dem letzten ſichtbaren Zeugniß der Unterthänigfkeit befreit war; natürli<h mit Ausnahme des kleinen Tributs, der aber die freie Entwicklung des Staatsweſens nicht im Geringſten mehr behinderte.