Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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Lieutenant Mikasinovié befahl ddto, Karlstadt am 12. September 1764, daß zwiſchen Plitvica und Orahovo Seliste noh ein Offiziers-Poſten aufgeſtellt werden ſoll; dagegen waren in der dem Likaner Regimente zuſtehenden Korenicer Kompagnie nachſtehende Poſten aufgeſtellt, welche man aus der Kordons- Tabelle des Likaner Regiments nah Mittheilung des General= Majors Lanjus ddto. Gospié am 24. September 1764 entlehnt hat, und zwar:

Nro. 14 alte Chardake Rudanovaec mit 6 Mann. „1415 neve y b mit 4315 Figs „ 16 Vlaisavlieviéa Otava mit - GL tg „ 17 Mihalieyac mit. Gud „ 18 Vlaisavlievica Staza 2te Linie mit 9 y „ 19 Drenovac mit 6s 20 Jukovac mit S4 dias

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Der kommandirende General Feldzeugmeiſter Baron von Beck hat ddto. Wien am 18. September 1764 eine Klage der Berloger KompagnieGrenzer gegen den Oberſten Vukasovié wegen erlittenen Feldſchaden an ihren Feldfrüchten dur<h ſeine große Jagdbarkeit über die zeitigen Früchte herabgegeben. Wie aber dieſe Klage erledigt worden, iſ niht zu erheben.

Die bekannte Einführung, daß jedes Haus bis Weihnachten 3 Elſterund 30 Spaten-Köpfe abliefern ſoll, war von dem General-Major Lanjus ddto. Gospié am 23. September 1764 eingeleitet worden.

Das General - Kommando hat unter Fertigung des General - Majors Mikasinovié ddto. KarIstadt am 1. Oftober 1764 die erſte Verpachtung der Eichel- und Buchen-Maſtung eingeführt. Die Taxe war für ein Stück Schwein über ein Jahr mit 12 Kreuzer und für ein kleines halbjähriges mit 6 Kreuzer beſtimmt. :

Laut Eröffnung des General -Majors Lanjus ddto. Gospié am 8. Oktober 1764 wird der Hauptmann Weiler in das Regiments-Nro. kommen, um die türkiſche Kordons-Linie von Plitvica angefangen, aufzunehmen.

Inzwiſchen wurde der Feldmarſchall - Lieutenant Baron von Preiss als Verweſer des Karlstädter Generalats beſtimmt, wie dieß der General-Major Lanjus ddto. Gospic am 20. Ofiober 1764 befannt gemacht hat.

Der neue General-Kommando-Verweſer Feldmarſchall-Lieutenant Preiss ddto. KarIstadt am 21. Dezember 1764 verordnet, daß außer den Pächtern in den verpachteten Gegenden Niemand weder jagen noh fiſchen darfz indem der Raubſchüß das 1te- mit 23 Gulden und das 2te-mal mit 50 Sloſtreichen beſtraft, das 3te-mal aber zur Schanzarbeit -condemnint werden wird.