Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

49

Mit der General - Kommando - Verordnung ddto. Karlstadt am 9. Februar 1776 iſt eröffnet worden, daß die ſcharfe Tortur bei Delinquenten aufgehoben ſei. |

General - Kommando in Karlstadt ddto. 25. März 1776 beſtimmt, von der Meergrenze des Likaner, Otoëéaner und Oguliner Regiments eín Bataillon zu formiren.

General - Kommando ddto. Karlstadt am 8. April 1776 maht befannt, daß für den Waldweg von Sect. Georgen bis Kuterovo, auf einer Länge von 12,180 Kurrent-Klaftern ein Betrag von 15,978 Gulden nöthig ſei. Von dieſem Wege ſei ſhon voriges Jahr eine Stre>e von 4,091 KurrentKlaftern mit einem Aufwande von 4,632 Gulden 38 Kreuzern hergeſtellt worden, und Bozin-Biljeg allein foſtete außerdem auf 700 Kurrent-Klafter Länge 1,400 Gulden. —

Mit dem Erlaße des General - Kommando dto. Karlstadt am 18. Mai 1776 wurde eröffnet, daß der Grenz-Jnſpektor Graf Josef von Kolloredo wegen Verbeſſerung der Grenze am 26. dicti in Karlstadt ein= treffen werde.

General-Kommando ddto. Karlstadt am 25. November 1776 bedeutet, daß die Sägemühlen - Beſißer Mihat Perpié zu Svica und Stipe Kollakovié zu Sinac, weil ſie ihre Sägemühlen an das Ärar niht verkaufen wollen, ſondern dafür übertriebene Summen fordern, ſolche für ſih behalten können, aber dafür eine Steuer an das Ärar mit 25 bis 50 Gulden entrihten müſſen, weil ſie ſelbſt angaben, davon einen reinen Nuten “von 700 bis 800 Gulden jährli<h zu haben.

Der im Jahre 1775 von Otoèac nah Karlstadt úüberſeßte Feld= marſchall-Lieutenant Vela wurde vermöge Eröffnung des General-Kommando ddto. Karlstadt am 2. Dezember 1776 na<h Cremona in Jtalien eingetheilt.

Ddto. Karlstadt am 6. Dezember 1776 hat das General-Kommando die Beſchreibung über ein bewährtes Mittel wider den Biß toller Hunde und anderer raſenden Thiere dem Regimente zugeſtellt, welhe Beſchreibung leider in der Verordnung nicht beigelegt gefunden wurde.

Es ift nicht eine neue Warnung zur Mäßigung in Anwendung der Strafe mit Srokſtreichen, denn ſhon mit der General-Kommando Verordnung vom 6. Dezember 1776 iſ die Willensmeinung Seiner Majeſtät des Kaiſers herabgegeben worden, daß die Mäßigung der Strafe und beſonders der Stokſtreiche auf das. ſhärfſte empfohlen wird.

Feldzeugmeiſter Baron Kleefeld wurde vermöge Eröffnung des GeneralKommando ddto. Karlstadt am 13. Jänner 1777 vom « Kaxlstädter

A