Ungarns Rolle im Weltkrieg : eine historisch-politische Studie nebst Enthüllungen über den österreichisch-ungarischen Geheimdienst und die Sarajewoer Verschwörung auf Grund von persönlichen Erlebnissen des Kroaten : mit 3 abbildungen

UNGARN UND KROATIEN 77

knebelte und auf dem Verordnungsweg ein neues Wahlgesetz veröffentlichte, das aber trotzdem nur durch den verwerflichsten Wahlunfug die gefügige Mehrheit (darunter 34 Beamte!) lieferte, die am 24. September 1868 ohne Ausschussberatung den Ausgleich mit 69 gegen 4 Stimmen genehmigte. Vier Tage später wurde er auch schon vom ungarischen Parlament bestätigt.

Dieser Ausgleich ist das gemeinsame Grundgesetz Ungarns und des dreieinigen Königreichs Kroatien-Slawonien-Dalmatien. In den österreichisch-ungarischen Angelegenheiten hat Kroatien keinen Einfluss. Mit Wien und dem Ausland kann es nur durch Budapest verkehren. Durch 40 Delegierte, eine kleine Minderheit im ungarischen Parlament, und drei Delegierte im Magnatenhaus hat es Anteil an den ungarischkroatischen gemeinsamen Angelegenheiten. Die kroatischen Delegierten dürfen in ihrer Muttersprache reden. Die autonomen Angelegenheiten sind dreifach und beziehen sich auf Verwaltung, Kultus und Unterricht, und Justiz. Das Haupt. der « autonomen » Regierung ist der Banus. Formell