Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich

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ſchichtserzählung hierüber geſagt worden iſt, Jch will hier nur noch beyfügen , daß es mir merkwürdig vorkommt, daß das Reichsfammergericht in ſeinem Mandat vom aten Dec, , welches doh ganz zum Vortheil der Sache des Herrn Fürſtbiſchofs eingerichtet iſt, unter den Erklärungen, welche derſelbe in dieſer Rückſicht zu verſchiedenen Zeiten erlaſſen hat , nur die vom x18ten Aug» vori: gen Jahrs als null und nichtig caſſirt, und wahrſcheinlih die Gültigkeit der folgenden Erklärungen ſeiner weitern Cognition vorbehalten hat, wann etwa die Lüttichiſche Streitigkeiten demſelben zu fernerer Unterſuchung und Entſcheidung ſollten vorgelegt werden

Bei dieſen Umſtänden iſt die Behauptung des Herrn von Dohm , daß die Lage der Sachen in Lüttich zu der Zeit, da die Executionstruppen in dieſem Lande einzurüken im Begriff waren , höchſt bedenklich geweſen , und daß man mit allem Grunde einen “gemeinſchaftlichen gewaltſamen Widerſtand der vereinigten Lütticher und Brabanter zu