Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich
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als eben ſo vieler Beurtheiler der RichtigFeit oder Unrichtigkeit derſelben verübt werden, Jene werden gemeinigli<h durch die viellöpfige Fama mit tauſend Umſtänden verſchönert unter dem Publikum ausgebreiret, und in dieſer Geſtalt öfters ôffentlichen Blättern einverleibt : dieſe, unter welche , wie nicht zu läuguen iſt, die Abſezung der obrigkeitlichen Perſonen in Lüttich, die Beſezung der Citadelle, die Erbrechung der Gefängniſſe, gehören, müßen ,. wenigſtens in ihren weſentlichen Umſtänden , ſo wie ſie ſind, in öffentlihen Schriften dargeſtellt werden , ſonſt würden die Verfaſſer derſelben dieſe ihre Produkte bald der äußerſten Verachtung und Geringſchäzung ausſezen.
Offenbahr war alſo bey der Revolution von Lüttich ein Landfriedensbruch vorhanden, und es iſt auf keine Art zu läugnen „ daß die Verordnung des kaiſerlichen Landfriedens von den Yuſurgenten dieſes Bißthums in ihrem ganzen Umfang iſ gebro-