Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich

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lung der Stände als Geſez - und Verfaſſe: ſungswidrig , und alle ſeit dieſer Zeit von ihm den Aufrührern gegebene Verſprechungen und Genehmigungen der von ihnen gewaltſam umgeformten Landesconſtitution als Würkungen einer gerechten Furcht für null und nichtig zu erklären, 3) Aufs neue die Abſezung der im Tumult gewählten und Wiedereinſezung der alten Magiſtratsperſonen zu befehlen,

Die Folge der im Namen des Fürſtbihos an dem höchſten Reichskammergericht nun eingegebenen und der damit verbundenen Reichsfiſcaliſchen Klage war ein neues ſchärferes Mandat, welches den 4ten December von demſelben erlaſſen wurde, (No. 7.) in dieſem Mandat wird

x) Mit Verwerfung der im Nahmen der Stände vorgebrachten Einwendungen und dex den ſubdelegirten Commiſſarien der i Kreisausſchreibenden Herrn Fürſten angezeigten unhinlänglichen Parition , wie

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