Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich

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zeugt, daß ſich der König keineswegs von den Grundſäzen entfernen werde „ welche er zu dieſem heilſamen Zwek angenommen habe, und er könnte vor Erhaltung näherer Jnſtructionen an nichts theilnehmen, was die beiden Herrn Condirectorialgeſandten etwa vorzunehmen für gut finden möchten«

Dieſe Erklärung, welche es bey dem Wi-

derſpruh der beiden Condirectorialhöfe

unmöglih machte, zur Zeit in Rükſicht des Vollzugs des fammergerichtlichen Mandats etwas vorzunehmen , und die Verordnung deſſelben , in dieſer Sache eigends dazu heſtimmte Commißf:ſarien zu delegiren , bewog die beiden Miniſter von Münſter und Jülich, nach Aachen zurükzukehren: Herr von Dohm aber blieb noh einige Tage in Maſtricht bey dem Generallieutenant von Schlieffen zurüf , worauf er |< auch nach Aachen verfügte,