Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen
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erläutert, verbeſſert und in ihren Grundbegriffen auf ervig beſtimmt wurde. Sie wird genannt : ¡Eine „„ Afte, Rechte und Freiheiten der Unterthanen feſizuſegen und die Kronerbfolge zu beſtimmen. ‘“ B73 merken ſie wie dieſe Rechte und dieſe Erbfolge als Theile einer unauflöslichen Verbindung , als ein. untrennbares Ganze behandelt werden? Ein Wahlrecht úber die Krone zu behaupten , bot ſich wenige Jahce ſpáter eine neue Gelegenheit dar. Die Hofnung verſchwand von Wilhelm oder Anne, nachmaliger Königin, Kinder zu ſehen. Die Frage der Erbfolge wird erneuert; die Sicherſtellung der Freiheiten des Volks kommt aufs neue vor der geſeßgebenden Macht in Betrachtung. Aber was iſt die entfernteſte Wendüing „ die Rechtmäſſigkeit der Thronfolge nah dem Grundſatze der Revoluzionsgeſellſchaft feſtzuſtellen ? Nirgend ! Man folgt den Begriffen der Rechtsfeſtſezung (Declaration of Right) und beſtimmt mit entſchei= dender Klarhcit die Erbnchmer der proteſtantiſchen Linie, So vereinigte man in der nämlichen Akte, nach her námlichen Politi , unſere Freiheit mit dev Erbfolge. Statt eines Wahlrechts erflárte man die Erbfolge der proteſtantiſchen von Jakob dem kT. abſtam= menden Linie als unabänderlich nothwendig für Ord= nung , Frieden und Sicherheit des Reichs : und eine mit Zuverläßigkeit beſtimmte Erbfolge “auf die de? Unterthan zum Troſt ſeiner Beruhigung ſi< ſtüßen fónne ,