Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen
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betrachtet. Sie warfen einen dichten politiſchen Schleiz er Úber jeden Umſtand , der die Ordnung ihrer verbeſz ſerten Erbfolge hätte ſchwächen , der als ein Beroeis für füúnftige Abroeichung von dem, was ſie damals beſtättigten , hâtte angewendet werden können.
Für eine dauerhafte Organiſazion ihrer Monarschie, und für die Gebräuche ihrer Vorfahren nach den Statuten der Königinn Maria *) und Eliſabeth beſorgt, übergaben ſie in der nächſten Klauſel alle legale Prärogativen der Krone an ihre Majeſtäten, mit der Erklärung: e, daß ſie ihnen vollkommen , re<htmäßig und ganz zu¿e gehörten , ihnen einverleibt, mit ihnen vereint und e, verknüpft wren,“ Yu der folgenden Klauſel erflären ſie , um jedem Zweifcl vorgeblicher Rechte auf die Krone vorzubeugen (nach herkommlicher Sprache und herkommlicher Ordnung und mit ausdrüklicher Anfüh=rung der vorgegangenen Aften Eliſabeth und Jakobs) daß von der Aufrechthaltung einer gewiſſen Erbfolge die Nuhe und Einigkeit dieſer Nazion nächſt Gott ganz allein abhienge.
Sie roußten , daß ſchon ein zweifelhafter Ecbs folgtitel einer Wahl nur ¿u ſehr gleiche , und daß jede freye Wahl fr die Einigkeit Ruhe und Frieden der Na-
zion
*) 1, Maria 3. Seſſ, 1» Kap»