Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen
he in unſern Verordnungen und Herzen Work und -Geiſk jenes Geſees veretvigt , ſich nichts träumen lieſſen.
Es iſ wahr , Mácht und Verhältniß gabéti bamals der Nazion in gewiſſem i Verſtande freies Spiel, den Thron ungehindert , an won ſte wollte, zu vergeben: Aber auh freies Spi:l nur in ſo ferne es in ihren Händen lag , ſich los von Mönarchie und jedem andert Theil ihrer Kouſtitution- ¿u reißen. Einé Veränderung ſo túhn ; daß ſie ihnen den Inhalt ihrer Vollmacht zu überſteigen ſchien. Es iſt ſchwer , vielleicht unmöglich y ber höchſten Gewalt , wie damals das Parlament ſie übs te, Gränzen, wò ihre Nechte ſich endigen , theoretiſch zu-ſte>en. Aber moraliſche Schranken , die jeder unges rechten Ausdehnung ſich entgegen ſezen , und ſelb bey noch unumſchränkterer Gewalt , uns Launen des Augenbliés dauernden Gründen, ben unveränderlichen Regeln der Treue, der Gerechtigkeit und einer feſibeſtimmten Staatsfunſt aufopfern lehren, ſind ewig klar , laut uh deutlich , verpflichtend für alle die auf einer Stuſffe dex Staatsverwaltung, unter roas Namen und Titel ſtehen. Das Oberhâus , zum Beiſpiel, iſt moraliſch nie fähig ; das Unterhaus aufzuheben, nie fähig dem Antheil dex Geſeßgebung „ der ihm ſelb| gebührt , zu entſagen. Und obſchon ein König für ſeine Perſon abdanken kann, ſo bleibt darum nicht minder die Monarchic. Aus eben dieſen und no ſiärkern Gränden , fann das Unterhaus
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