Bemerkungen über die französische Revolution und das Betragen einiger Gesellschaften in London bei disen Ereignissen
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leicht no init Strafe ) die Beute aus ben fkirchénráaberiſchen Klauen ber elenden Schurken“ genommen wer= den fönnte, die“ niederträchtig genug toarcn, ſl be der Güterverſteigerung “ihrer mmſchuldigen Mitbürger als Käufer einzufinden.
Eine redliche ünd genaue Ausweiſung des reiner? Merthes , der Zeit , der Umſtände und des Verkaufs“Orts war vorzüglich nothwendig um # gut als inög= lich das Zeichen der Unehre zu verköſchen , mit dem bis= her jede Art von Ländercybank gebrandmarkt ar Mar erforderlich, um ein Lorläufiges Unterpfand der Redlichfeit zu geben, mit der ſie künftig în ſchlüpfrigen Fällen die Ehre und Glauben ihre jezigen Verpflichtung {u beobachten gedächten. Da ſie einig waren , in der Kirchenbeute eine Hüälfsquelle für ben Staat gefunden zu haben , ſo faßten ſic am 14. April 1790 einen feyers chen Entſchluß und verpfändeten ſich dem Lande , „„ daß in dein Etat der jährlichen Bedürfniſſe eine ;- Summe für die Unterhaltung des offentlichen Diens „„ ſtes der N. K. A. Neligion , und ihrer Geiſtlichkeit 7 zur Hülfe der Armen, und zu Penſionea ſowohl „„ welt - als ordensgeiſtlicher Perſonen beyberley Gez ¡1 {lets auêgetoorfea werden ſolle, damit das # Vermögen und" die Güter, welche der ¿» Nazion anhceimfallen, aller Laſten ent 2 hoben bleiben und durch die Nepräſene
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