Die Klassengegensätze von 1789 : zum hundertjährigen Gedenktag der grossen Revolution

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ihre Gunſt erfauften, und de>ten den Ausfall dur< deſto ärgere Erpreſſungen aus den Taſchen der Armen. Käuflih war die Juſtiz, käuflich die Polizei; Verwirrung, Unſicherheit, Korruption herrſchten auf allen Gebieten der Staatsverwaltung.

Die Parlamente ſtanden an der Spiße des Beamtenadels, in ihnen war dem entſprehend auh die Korruption auf's Höchſte gediehen, Gemeinheit, Beſtechlichkeit, Habſucht wucherten ebenſo üppig in ihrer Mitte, wie ariſtokratiſher Dünkel und fanatiſcher Haß gegen alle Neuerungen, die ihre Privilegien bedrohten, Eigenſchaften, die ihnen im Laufe des 18. Jahrhunderts die Feindſchaft der vorwärtsſtrebenden, der rehtlihen Elemente und zahlreiche ‘moraliſche Züchtigungen zuzogen. Mit voller Energie bekämpfte Voltaire „die Mörder von Calas, Labarre und Lally“, und die „Memoiren“, die Beaumarchais 1774 veröffentlichte, legten “ die volle Korruption des damaligen Gerichtsweſens in vernichtender Weiſe dar.

Aber um dieſe Korruption, um ihre Privilegien wahren zu fönnen, mußte das maßgebende Parlament, das von Paris, die Gunſt der Pariſer ſi erhalten; mußte es die in Paris geläufigen Schlagworte zu den ſeinigen machen. Zuſammen mit den Pariſern und dem rebelliſchen Theil der Ariſtokratie ſtiegen die Parlamentsmitglieder im Jahre 1648, in der Bewegung der Fronde, auf die Barrikaden; im Einklang mit den Pariſern trat das Pariſer Parlament dem „Despotismus“ der Miniſter Ludwig XVL. gegenüber für „das Selbſtbeſtimmungsreht“ und die „Freiheit der Nation“ ein, wobei es allerdings ſi< ſelbſt als die einzig berufene Volksvertretung bezeichnete.

Von den vielen ſonderbaren Erſcheinungen des vorrevolutionären Frankreich ſind die Parlamente nicht die mindeſt ſonderbaren, die für die Voltsrechte eintraten, um ihre Privilegien zu wahren, die ihnen die Ausbeutung des Volkes ſicherten.

M j Die Empörung der Privilegirten.

Dex Kampf zwiſchen den Parlamenten als Verfehtern des Beamtenadels und der ſtraff zentraliſirten deſpotiſchen Staatsverwaltung erweiterte ſich mitunter zu einem Kampf ſämmtlicher Privilegirten gegen dieſe, gegen das abſolutiſtiſche Königthum, zu einem Kampf, der niht blos in der Form einer Hoſfintrigue ge-

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