Die Preussen vor Europens Richterstule angekagt von einer Gesellschaft Zeugen und Schlacht-Opfern ihres Einbruchs in die Provinz Holland

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„den în Ducaten geſchloßen worden iſ, und gé „dachter Herr Beudt die Ducaten nicht “ ges „ {wind genug herbeyzuſchaſfen vermochtez | ſo. „ſind wix mit einander einig worden, daß er mir „fx jeden Ducaten vier Stüver Entſchädigung „geben ſollez wie i< denn hiermit bekenne, daß „ih außer beſagten dreytauſend ſiebenhundert Gul„den, zu ſolcher Entſchädigung no<h Hundert „und vierzig Gulden erhalten habe.

» Unterzeichnet und beſiegelt zu Dordrecht „am z:ſten October 1787.

(28) „von Winßingerode,

i, Capitain und Commandant »èu Dordrecht.“

Dieſer Commandant begnügte ſich no<- niht an allen den Mitteln der Vorſicht, die er in der Quittung gebraucht hattez ſondern da er inne wurde, daß ihm darinnen einige Ausdrücke ente wiſchet waren , welche in der Folge den Soldasten, die einen Theil von den zu den Schiſfen ge» hörigen Eſfecten entwendet und verkaufet hatten, Verdruß zuziehen könnten; ſo evpreßte er vom Herrn Beudt noch hinterher eine förmliche Loss ſagung von dieſen entwendeten Effecten , nebſt ei: nem Verſprechen , daß dieſer Sache wegen keine Klage wider die preußiſche Miliz angeſteltt werden ſollte, Dieſe Beutelſchneiderey, die in ihrex Art nicht ihres Sleichen hat, ift nicht etwan das

Weyk.