Die Preussen vor Europens Richterstule angekagt von einer Gesellschaft Zeugen und Schlacht-Opfern ihres Einbruchs in die Provinz Holland

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© mußten auch aus dieſer Revolution noc allen môgz “ lichen Nußen ziehen , und die Republik in der Gez ſ{windigkeit nöthigen , unterſchiedliche Verträge einzugehen , die dem wahren Jutereſſe der Republif entgegen ſind. Um nun dieſen Zweck, vermuthlich den einzigen, dur< den die Genu g‘thuung für Jhro königliche Hoheit, die Prinzeßinn, vollſtändig werden könnte, zu erreichen, war es unumgänglich nöthig, aus der Regierung jedweder Stadt in Holland getwiſſe Magiſtrats - Perſonen , die noh einige Liebe zum Vaterland heegten , zu- vertreiben. Andre, dercn Namen auf dex Proſeriptions - Liſte ſtanden, mußten als ſolche abgeſeßt werden, die der Ehre nicht werth wären, Siß und Stimme in einem Senat zu haben, in welchem das Wort Freyheit nicht weiter in ſeiner eigentlichen Bedeutung, ſondern bloß noh pro Forma ausgeſprochen werden konnte. Zu Folge dieſes Plans wurde der Statthalter, wiz der alle Regeln der geſehmäßigen Verfaſſung, bea vollmächtiget , die Regenten der Städte in Holas land außtvrordentlih, und außer der gewöhnlichen Zeit, zu verändern: Der Prinz aber, der dieſen Auftcag kaum ſeiner Würde für anſtändig genug achtete, oder der ſich auh wohl ſcheute, demſelben perſonlich nachzukommen, bediente ſich dazu zweyee Deputirten , die das Werf în ſeinem Namen vera richten mußten.

Dieſe