Die Preussen vor Europens Richterstule angekagt von einer Gesellschaft Zeugen und Schlacht-Opfern ihres Einbruchs in die Provinz Holland
tim 148 ——s
máßig gefoderte Genugthuung zu vereiteln , „des legt eben damit augenſcheinlich den häßlichen Vorſabs zu Tage, ſeine hâmiſchen Abſichten hinter Ausflüchten und Winkelzügen zu verbergen, die einer Souveraînen Verſammlung höchſt unwürdig ſind, und die ſchlechterdings kein vernünftiger Menſch gelten laßen fann. i Im lebtverwichenen (1788) Jahr articulitte der Herr von Thulemeyer, außerordentlicher Geſandter des Köffigs von Preußen, beynaß um eben dieſe Zeit , einige bey weitem ſchwerere Thatſachen, deren Ungxund aber gar bald erwieſen wurde. Dieſer Miniſter führte nämli<h Beſchiverde, daß die Soldaten in dem Zimmer, worinnen ſich die Gemahlinn des Statthalters zu Schoonhoven aufgehalten hatte, den Dienſt mit bloßem Degen verrichtet hätten. Die Obrigkeit dieſer Stadt widerſprach aber dieſem unwahren Vorgeben augenblicklich ! dadurch auf das nachdrücflichſte, daß ſie es für Lügen erklärte, indem ſie ſich zugleich ausdrüctli<h auf das Zeugniß des Herrn von Bentin€ berief, der. díe Hrinzeßinn damals begleitet, und der ſelber in Namen derſelben ausdrückli<h der Regierung zu Schoonhoven ihre Dankſagung für die Achtungsbezeigungen abgeſtattet hatte, welche man Ihrer Königlichen Hoheit daſelbſt hätte wiederfahren laßen. Da ſich alſo dex preußiſche Miniſter gezwungen ſah, ſeine Anklage zurücke zu nehmen : ſo