Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794
— 155 —
Zugleich beſchloß der Konvent, daß die Girondiſten Briſſot, Genſonné, Clavière und Lebrun ſofort dem Revolutions-Tribunal übergeben werden ſollten.
Als dieſe Beſchlüſſe gefaßt wurden, war das Volk, abgeſehen von der Theuerung, durch eine vom Kriegsſhauplaße kommende Depeſche in Wuth verſeßt. Selbige meldete, daß die Oeſterreicher Sier> genommen, die Häuſer dort in Brand geſte>t, Familienväter erwürgt und Gefangene verſtümmelt hätten.
Um deſto beſſer die Reaktionäre ausfindig zu machen, nahm der Konvent das Geſeß zurü>, welches verbot, bei Nacht Hausſuchungen abzuhalten. Der Generalrath der Kommune wurde beauftragt, die revolutionären Ausſchüſſe zu reinigen, und den Mitgliedern dieſer Ausſchüſſe wurde ein Taggeld von drei Francs ausgeſezt. Die Zahl der Sizungen in den Pariſer Sektionen wurde auf zwei in der Woche feſtgeſtellt und denjenigen Mitgliedern derſelben, wel<he von ihrer Arbeit lebten, für jede Sibung 40 Sols (2 Francs) ausgeworfen. Sodann wurde beſtimmt, daß jeder Ausländer, der niht ein GaſtfreundſchaftsZeugniß von der Munizipalität erhielte, verhaftet werden ſollte. Während auf den Vorſchlag von Jean Bon Saiut Audré die Proſtituirten aus der Republik verbannt wurden, verſ<loß die Pariſer Munizipalität auch den „hübſchen Bittſtellerinnen“ den Zutritt. Ain 18. November/ 1793 erzwang Roſe Lacombe, eine der exaltirteſten Pariſer Frauen, die im Beinhauſe der Kirche St. Euſtache den „Verein der revolutionären Frauen“ gegründet hatte, den Eintritt in die Sizung des Generalraths der Kommune. Eine Truppe Frauen, aufgepußt mit rothen Mügzen, begleitete ſie. Der Prokurator Chaumette, genannt Anaxagoras, hielt nun, über die Zudringlichkeit der cmanzipirten Frauen aufgebracht, an dieſe eine Rede, welche niht ſehr ſhmeicelhaft klang. Er ſagte: *)
„Jh verlange zum Zeichen der Anerkennung die Verzeichnung des ſoeben gehörten Mißfallens ins Protokoll; dieſes Mißfallen iſ eine Huldigung für die Sitten, eine Befeſtigung der Republik. Ei, was! So herabgewürdigte Weſen, welche die Geſeße der Natur überſchreiten und ihnen Gewalt anthun wollen, ſollen wohl in die der Bewachung der citoyens anvertrauten Orte eindringen und die Wache ſoll dann wohl ihre Pflicht nicht thun! Citoyens, handelt jezt ſehr vernünftig: dex eingefriedigte Raum, wo die Behörden des Volkes berathen, muß jedem die Nation beſchimpfenden Jndividuum unterſagt ſein! ... Und ſeit wann iſt es denn den Frauen erlaubt, ihr Geſchle<ht abzuſ<hwören und ſich zu Männern zu machen? Seit wann iſ es üblich, die Frauen die ſromme Pflege ihres Haushalts, die Wiege dex Kinder, verlaſſen und ſie auf den öffentlichen Plat, auf die Rednerbühne, an die Schranken des Senats, in die Reihen unſerer Heere kommen und daſelbſt ſie die Pflichten exfüllen zu ſehen, welche die Natur dem Manne allein zugewieſen hat? Wem ſonſt hätte alſo dieſe gemeinſame Mutter (Natur) die häuslihen Sorgen anvertraut? Etwa uns? Hat ſie etwa uns Brüſte zum Säugen der Kinder gegeben ? Hat ſie etwa unſere Muskeln
*) Lairtullier, Les femmes célèbres de la Révolution,