Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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Schritte voit ſeinem Poſten entfernen, keinen Tabak rauchen , weder eßeu , trinfen , leſen noch pfeifen , ohne Noth mit Niemaud reden, kein Geld oder Ge{ent abnehmen und ſich niht ſegen. Eine ſchlafende _ Schildwache würde ſich die ſchwerſte, ja ſelb nach den Umſtänden, die Todesſtra(, zuziehen, Eine Schildwache ſoll. alles , was um ſie hexum vorgeht , genau beobachten , Niemand ſih zu nahe kommen laſſen y und ſo viel möglich alles auf der ihr entgegen geſeßten Seite vorbeygehen machen + ihren Poſten ſoll fe reinlich halten , und niht zugeben , daß Jemand in deſſen Nahe was Unreines ablege , oder etwas verderbe. Ju das Schilderhaus ſoll ſie nur bey \chlechtem Wetter gehen , und daun ihre Aufmerkſamkelt verdoppeln , jedesmal aber aus denſelben herausgehen, wenn ſich ihr ein Staabs- Offizier , General. oder bewaffnete Truppe nähert.
19. Wenun eine Schildwache etwas Verdächtiges, wie z. B. Feuer, Streit, Lärmen u- + w. oder der Sicherheit des Poſtens Gefährliches wahrnimmt , ſoll ſie es dem Korporal oder dem Poſten - Kommandanten ſogleich anzeigen, wenn ſie vor dem Gewehr ſieht, ſouſt aber der nächſten Schildwache zuruſen, wo es dann eine der andern zuruft , bis es zu der vor dan Gewehr gelanget. Stehet aber dieſe Schildwache | an eluen Thor, Barriere, oder andern Eingang eiues Orts, und ſiehet ſie Truppen auf ſie zu oder vorbeyzießen, ſoll ſie ſogleich den Korporal rufen , damit er ſelbe nah Vorſchrift erkennen könne. Kömmt dle Truppe auf ſie zu , oder hat ſie nicht Zeit gems. den Korporal vorläufig zu rufen, ſo EE Ur zt Halt! wer da? nimmt das Geweß? hoc) unde ruft dem Poſlen zu: Korporals hi