Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin

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feine menjchliche Erfindung it, beweijet die trreligiofe Plhis lofophie zwar ohne ihr MWiffen fchon damit, Daß fte diefe Macht nicht mehr zu erklären vermag, fo wie fie von Gott dabei abitrabirt und den Menjchen abjslut fouverain deffarirt. Mas aber diefe Philofophie nicht erklären Fanı, das läugnet fie nach altem Brauche und nachdem fte erft aus dev Negion des Erfennens und der Ueberzeugung den Begriff der Autos rität verbannt hatte, jo thut fie Dieß auch in der Negion der Eocietät, wo jie die Gewalt, d. i. den Zwang und eine beliebige Uebereinfunft an die Stelle der Autorität jekte,

Roufjfeau beweijet vollfonimen gut, daß der Zwang, die bloße Gewalt, fein Recht zu befehlen, und feine Pflicht, zu geherchen, begründet. Diefe Gewalt als yhyfiiche Kraft erhält die Drönung in der ghyfiihen Welt, weil fie immer nach Gejesen und der (göttlichen) Intelligenz folgend wirft, und wer lediglich auf eine folche phyfiiche Kraft oder Außern Zwang die Societät baftren wollte, der wirde den Menfchen jelbjt unter das Thier herabwiürdigen, infofern der Injtinft, welchen Diefeg folgt, bereits über jenem Aufern Zwang fteht. NRouffeau fah aber nicht, daß er durch feinen Contract social auf einem Ummege dody wieder zu demfelben Zwang als Grund der Societät uns zurücdführt. Außerdem nemlich, daß et jolcher Urvertrag praftifch unmöglich und gefchichtlich falich it, und das, was er erflären follte, ıtemlic) die Ger jelljchaft, immer fchon vorausfeßt, Teuchtet e3 ein, daß der Wille des Menfchen, der für ihn felbjt nicht verbindend ift, dieg noch minder für Andre feyn fann, daß derjelbe ferner unveräußerbar Uf, und der einzelne Menfc; jo wenig durch einen andern Menfchen wollen, als durdy ihm denen ımd thun Fan, folglich bei einem folchen Urvertrage doch Feine Ceffion des Willens, fondern nur die der eignen Gewalt oder eignen Zwangsfraft jtattfande, welche der Einzene der Dijpojition eines Andern zwar überlajfen würde, jedoch jo, daß er diefelbe beliebig wieder zurücknehmen konnte, weßhalb denn auch Surien behauptet, daß daß Volk (die Totalitut)

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