Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin

15

darum find Negenten und Bölfer gleich berechtigt, fo lange fie diefe organische Einheit unter fich erhalten, als von Gots te3 Gnaden conjtitwirt fi zu nennen.

Die Religion ordnet die Gefellfchaft. Menn man zum DBeftande der Societät die Nothwendigfeit eines Gegenfates von einem Dberhaupte und dem ihm fubjicirten Leibe zwar anerkennt, dabei aber inner diefem Diralismus befangen bleibt, fo wird man nie zur Einficht einer wahrhaften Eiz nung beider gelangen, weil diefe nur im der gemeinfamen Unterordnung beider unter Ein und daffelbe Höhere gefunden werden Fanıt. Der Regent, der auf folche Meife feine Macht nicht als von fic; habend erfennt, wird audy feine Verpflic;tung anerkennen, fie nicht für jich zur gebrauchen, d. i, dese potifch zu mißbrauchen, hiemit aber auch fein unveräufßers bares Recht auf foldhe Macht gegen Angriffe feiner Unter: thanen erfennen und geltend machen. Sp wie die Unter: thanen, indem fie dem Regenten gehorchen, doch unmittelbar nicht ihm, jondern Gott dienen, und diefe ihre Dienftpflicht gegen Gott, im Falle der Noth felbjt gegen den Negenten als ihr gleichfalls unveräupßerliches Recht geltend machen werdei,

So viel fieht wohl Feder ein, daf ohne Autorität Feine Affveiation möglich ift, fo wie daß der Begriff einer GefellIhaft [chen jenen der Superiorität und Inferiorität mit fich bringt. It aber die Affociation durch eine Subrrdination bedungen, jo langt man doc; mit dem bloßen Dualismus des Herrn und Dieners nicht aus, wenn nicht beide wieder zugleich einem Dritten oder Erften untergeordnet find. Der Regent und die NRegierten werden und bleiben nur dadurch von einander frei und gegen einander ficher, daß fie beide Einem und demfelben, nicht wieder menfchlichen, fondern göttlichen Gefeß fich unterwerfen, oder daß fle Einem und demfelben Gott dienen. Wo diefer Gottesdienft nicht ftatt findet, wo Regent, Abminiftration und Volk atheiftifch ges