Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens : mit Original-Beiträgen der hervorragendsten Schriftsteller und Gelehrten. Bd. 4.

Von E Wilh, Groß. 901

für „mogul“ oder ſehr unanſtändig gehalten wird, daß ſich die Leßteren zur Nachtzeit mit den Männern in einer Wohnung beiſammen aufhalten. Die Vielweiberei iſ zwar übli, allein denno< nehmen die Frauen eine ſo hervor= ragende Stellung ein, daß ſih die Männer denſelben nux mit größter Achtung nahen dürfen. Daß Frauen daher ihren Gatten weglaufen, gehört durchaus nicht zu den Selten-= heiten, und die Erſteren müſſen in dieſem Falle wieder ausgelöst werden. Sehr ſtreng verboten iſt es, an badenden Frauen vorüber zu gehen, und die Leßteren haben bei ſolchen Zuwiderhandlungen das Recht, die Schuldigen durchzu= prügeln und mit großen Strafen zu belegen, ohne daß ſelbſt der König etwas für ſie thun fönnte.

Dagegen iſt der Mädchenraub ſehr üblich, und wenn auch nicht erlaubt, ſo doch meiſt ſtraffrei, da die Entführte gewöhnlich damit einverſtanden iſ und in den meiſten Fällen die erſte Anregung dazu gibt.

Die Frauen ſind viel beſchäftigt. Außer dex Feld= und Gartenarbeit , die ſie zu verrichten haben, liegt denſelben die Zubereitung der Speiſen ob, und nebenbei müſſen ſie am Strande die Muſcheln und Würmer aufſammeln und verſchiedene andere Dinge auf ſi< nehmen. Gleichwohl bleibt immer noh Zeit genug übrig, um auch den Ver= gnügungen nachgehen zu fönnen, ihre vielen Beſuche ab= guſtatten, der Dichtkunſt zu huldigen und Muſik zu treiben, in welcher Beziehung ſehr viel geleiſtet wird. Auch die Männer ſind viel in Anſpruch genommen, aber meiſt ſind ihre Dienſte dem Staate gewidmet. Jm Kriege haben ſie als Krieger mit in das Feld zu ziehen, und im Frieden