Die Französische Revolution

Ludwig XVI. im Kampfe für den unbedingten Abſoluti8mus. 63

Neigung !), den Anleiheverſuchen des Staates ihre Kaſſen zu öffnen. Äußerlich ſchien die Regierung alſo beim Tode Ludwigs XV. anzufnüpfen, und manche fonnten ſih in der Hoffnung wiegen, daß bald eine fonſtitutionelle Ara anbrechen werde. Vielleicht war \ih Necker bei Wiederberufung der Parlamente im klaren über die geiſtige Rückſtändigkeit der Parlamente: als nämlih das Pariſer Parlament am 25. September 1788 das Einberufungsedikt für die Reichsſtände einzutragen hatte, war von ihm hinzugefügt worden, daß jene nur in den Formen von 1614 zuſammentreten dürften. Natürlich brachte es \ich durch einen ſolchen Beſchluß um alle Gunſt beim Volke ?), und zwar ein für allemal: dadur<h wurde das Band zwiſchen ihm und Frankreich endgültig gelöſt, und Fürſt und Volk ſtanden ſich jeht allein gegenüber. Ein großartiger Erfolg, niht wahr? Auf der einen Seite hatte Necer jeht Freiheit in allem, auf der andern war ihm die Hebung des Kredits gelungen.

Mit Stolz konnte er daher der Zukunft entgegenbli>en und er konnte hoffen, Frankreich die Großmachtſtellung wiederzuerringen.

Wie aber? Sollte die Regierung von neuem ihre Hoffnung in dem Abſolutismus ſehen und, wozu ſich der König nicht hatte aufraffen können, zu einem gewaltigen Schlage ausholen? War Necker der Mann, um wie ein politiſcher Luther das Geſtrüpp der Privilegien und der ſtarren Formen auszuroden und ſo ein neues Frankreich zu ſchaffen ? Zu dieſem Schritte hat er ſih jezt niht entſchloſſen. Wir können daraus folgern, daß es ihm fern lag, zu einer Maßregel, welche Adel und Geiſtlichkeit betroffen hätte, die Hand zu bieten. Er mußte alſo die Hilfe der Reichsſtände in Anſpruch nehmen und, durch ſie geſchüßt, jenen Schritt wagen. Stußzig macht uns dabei ſeine Äußerung, er hoffe, bis zu ihrem Zuſammentritt, der in kurzem bevorſteht, ohne Steuererhöhung auszukommen ®). Auf dasſelbe kommt dann hinaus, was Mercy am 22. Februar ſeinem Kaiſer ſchreibt: die einzige Abſicht jenes Miniſters ſei, den königlichen Schaß zu „unterhalten“ bis zur Zeit der Ständeverſammlung, und ſeine ganze Geſchicklichkeit ſei vonnöten, um die Ausgaben zu beſtreiten und jene Epoche zu erreichen.

1) Das ſagte Ne>er ſelbſt. 2) Barentin (a. a. O. S. 85) dagegen mißt Ne>er und ſeinen Ränken alle Schuld bei, wenn das Parlament ſeine Geltung verloren hat.

3) Leſer a. a. O. S. 19,