Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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dur< Trennung abzuſchwächen , behufs Vornahme der Wahlen, Paris durch die Polizei in 60 Diſtrikte oder Arrondiſſements eintheilen laſſen, und in jedem dieſer Arrondiſſements ſollte von Polizeiwegen — was aber durch die Wähler nicht erlaubt wurde — ein Beamter des alten oder gegenwärtigen munizipalen Körpers den Vorſiß führen. Wegen dieſer Zerreißung der Pariſer Kommune wurde vielfah und heftig von den Wählern proteſtirt.

Die nicht-geiſtlihen und nicht-adeligen 25 Jahre alten domizilirten männlichen Einwohner durften im erſten Wahlgange die Diſtrikts - Verſammlung ihres Wohnſizes bilden, wenn fie einen Amts-Titel, den Grad-Titel einer Fakultät, den Titel einer Kommiſſion oder Anſtellung oder einen Meiſterbrief beſaßen, oder endlih, wenn ſie eine Steuerquittung oder Steuermahnung, die eine jährliche Steuerentrihtung von 6 Francs bewies, vorzuzeigen im Stande waren. Auf dieſe Weiſe wurden in Paris die Geſellen, die Handlungs-Kommis und ſelbt viele ſelbſtändige Handelsleute von der Wahl ausgeſhhloſſen. Sogar Leute aus der Provinz, die daheim wahlberechtigt geweſen wären, durſten in Paris nicht mitwählen. Die Wähler des erſten Grades ernannteu einen Wahlmann des zweiten Grades auf je 100 Anweſende entweder aus den Anweſenden ſelber oder aus Denen, welche in der Wählerverſammlung, obgleich ſie nicht erſchienen waren, doh anweſend ſein durften. Judem ſich in einer neuen Verſammlung die Wahlmänner des zweiten Grades auf ein Viertel reduzirten, kam der dritte Wahlgang zu Stande, der mit geheimer Abſtimmung die Deputirten ſelbſt wählte. Die Univerſität durfte aus Privileg in die Generalverſammlung , welche die Deputirten _zu wählen hatte, vier Wahlmänner, nämlich einen geiſtlihen, einen adeligen und zwei bürgerlihe, abordnen. Die Gymnaſial - Lehrer dagegen waren von der Wahlberehtigung ausgeſchloſſen, da man angeblich niht wußte, zu welchem Stande man ſie rehnuen ſollte. Ausgeſchloſſen von der Wahlberehtigung war auh, weil hier nux wenige Perſonen die erforderlihen auf 6 Francs ſautenden Steuerquittungen vorzuzeigen vermochten, die große Maſſe der Bevölkerung in den eigentlichen Arbeitervierteln. So z. B. befanden ſih im Diſtrikte St. Laurent nur 31 Mann, die jährli<h 6 Francs Steuer entrichteten. Die Arbeitermeiſter bildeten unter den Pariſer Arbeitern aus den oben angegebenen Gründen nur eine verſhwindende Minorität, Die Wahlmänner der Volksviertel beklagten ſih -daher darüber, daß ſie bei Ausübung der Wahl nicht ihre Mitbürger, die armen Arbeiter, in ihrer Mitte ſahen, und ſie erklärten in den Beſchwerdeſchriften, die bei der Wahl der Generalſtände nah altem Brauch abgefaßt zu werden pflegten, daß ſie verpflichtet wären, ſich ſo zu betraten , als ob ihre niht zur Wahl zugelaſſenen Brüder ſie mit ihren Intereſſen betraut hätten.

„Zu Paris“, ſagt Chaſſin, „wurde aus Furcht vor der „ „feilen Menge““, aus Furcht vor dem arbeitenden intelligenten Volke, mit einem einzigen Schlage Proletariat und Juduſtrie und Handel ausgeſchloſſen; es waren niht mehr die Klaſſen, welhe die Wahlmänner des zweiten und dritten Wahlgrades ernannten , ſondern die Urverſammlungen des dritten Staudes bildete eine einzigen Kategorie von