Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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hatten ; ſie mußien aber auf Befehl des Feldmärſchall-Lieutenanis Baron de Vins ddto. 22. September 1788 dieſes ſih ſo zugeeignete Vieh der Mannſchaft zurüſtellen, weil Offiziere - durch den point d’honneur geleitet, an einer Beute keinen Antheil haben dürfen.

Im Laufe dieſer Campagne haben unſere Truppen immer ſiegreich gefohten und mehrere türkiſche Dörfer in Brand geſte>t. Da aber {hon im Oktober eine rauhe Witterung ſ< eingeſtellt hatte, ſo war das weitere Brennen niht mehr erlaubt, ſondern das Otoëaner Regiment bezog die Kantonirung in Korenica, Bilopolje und Debelobèrdo, wohin es auh die Brennſtoffe mitgenommen, um für den geringſten Angriff türkiſcher Seits mit neuerliher Anzündung ſi< rächen zu können.

Die Grenzhäuſer mußten der einquartirten Mannſchaft Stroh, Licht und Holz geben, wofür ihnen der Schlaffreuzer erfolgt wurde.

In demſelben Monate iſt der General der Kavallerie und kroatiſcher Armee=Kommandant Fürſt von Lichtenstein zum Feldmarſchall erhoben worden.

Während die Mannſchaft in ihren Kantonirungs- Stationen war, hat das Kantons-Kommando dur<h 300 Arbeiter täglich an der Beendigung der Straſſen in Priboj und Forkasié thátigſt arbeiten laſſen.

Auch hat das Kantons - Kommando auf höheren Befehl verfügt, daß alle an der türkiſchen Grenze befindlichen Mühlen zur Vermeidung etwaiger Unfüge zerſtört werden.

Im Monate November 1788 iſ der Feldmarſchall - Lieutenant Baron de Vins zum Feldzeugmeiſter befördert worden, und nahm ſein Winterquartier in Karlstadt,

General - Kommando ddto. 21. November 1788 intimirt die allerhöchſte Entſchließung, daß wegen Erſchöpfung der Finanzquellen eine allgemeine Kriegsſteuer eingeführt werden ſolle, von welcher nur die unter dem Kriegsſtande begriffenen, dann jene penſionirten Individuen und Staats-= beamte ausgeſchloſſen “ſind, deren Beſoldung nicht 300 Gulden überſteigt.

Die Kriegsſteuer wurde bemeſſen :

Von- 301 bis inelusive 609 fl. mit 5 pro Cento. 1 601 y 1 609 WT y 1" „1,000 1 2,000 7 Wy 2,004 “y if 4,000 „ „y 12 y 1

„4,001 bis zum höchſten Betrage 44445 f Dieſe Kriegsſteuer. iſ mit Ende Oftober 1790 i ois worden. Das Dienſt - Conſtitutivum der vor dem Feinde dienenden Mannſchaft der Feld - Bataillone wurde ihren Grenzhäuſern auh während des Krieges 7d *