Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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„Bevor Wir die Handlung dieſes Konſiſtoriums “\{ließen, wollen Wir „das, was Allen bekannt ſein ſoll, hier niht mit Stillſchweigen übergehen, „denn es war Uns ſo angenehm, ſo erfreulich, die kaiſerlihe Majeſtät, die ‘Wir jederzeit hochgeſ<häßt haben, Ege a anzuſehen und D Kaiſer „ſelbſt Unfere beſondere Liebe zu bezeugen.“

„Wir haben Ihn vermöge Unſeres Amtes: öfters geſprochen und waren „gezbüügen; ſowohl. Seine Unbegrenzte Leutſeligkeit, vermöge welcher Er Uns „in Seiner fkaiſerlihen Wohnung mit allen Ehrenbezeugungen aufgenommen, „Und täglih auf die herrlichſte Art bewirthet hat, als Seine beſondere Gottes‘furcht, Seine ‘außerordentlichen Geiſtesgaben ‘und Seinen unbeſchreiblichen ‘¿Fleiß in? Geſchäften zu bewundern.“

„Eben ſo groß war der Troſt, der Unſer väterlihes Herz aufrichtete, „als Wir gefundèn, daß die Frömmigkeit und ‘die Religion nicht nur in dieſer „glänzenden Hauptſtadt, ſondern bei allen den Völkern der kaiſerlichen Staaten, „die Uns auf Unſerer Anherreiſe entgegen kammen, unverlegzt und ungekränkt „erhalten ſeien.“

„Daher werden Wir viéúials aufhören , dieſelben ſowohl anzurühmen,

„als dur< Unſer- inſtändiges Gebet zu unterſtügen.“ i „Ja, Wir bitten den allmächtigen. Gott auf das Dringendſte, daß er, „der Keinen verläßt, welchèr zu ihm zu kommen trachtet, ſie in ihrem heil. „Vorhaben beſtätige, und mit dem fruchibaren Thau ſeines heiligen Segens „überſchütte.“

Unterm 17. Jänner 1784 macht der Kommandirende Graf Gyulai bes kannt, daß der Biſchof Piccardi von Pettina zum Zengger Biſchof ernannt worden ſei, daß aber, bis derſelbe die allerhöchſten Kollationales und ‘die päpſtliche Konfirmation erhalten haben wird, das Bisthum durch den Generalvikarius von Vukasovié adminiſtrirt werden ſoll.

Mit der hoffriegsräthlichen Verordnung ‘vom 24. März 1781 iſt die Vorſchrift Seiner Majeſtät bekannt gegeben worden, nah welcher in Zukunft ‘die Konkursprüfung der Kurat-Beneſizien abzuhalten kommt.

Unterm 4. Dezember 1787 hat das General-Komtinando bekannt gemacht, daß, wenn ein Kandidat der Kuratpfründe von einem Ordinarius geprüft worden iſt, und ‘die’ {te Klaſſe erhalten! hat, dieſe Prüfung für alle übrigen Diözeſen der k. kf. Erblande gelten ſoll.

General-Kommando ddto. KarIstadt am 3. Juli 1788 macht bekannt, daß Seine Majeſtät den Johann Baptista Jezié, Pfarrer zu Novi, Erzdechant des Modruëer Bezirkes, und Titular -Domherrn zu Zengg als Coadjutorem cum ape Successionis zu ernennen geruhet haben, und