Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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Auditor, Major-Auditor; der General-Auditor-Lieutenant, Oberſtlieutenant-Auditor; der Militär - Appellationsrath, Oberſt-Auditor und der Rath des oberſten Militär-Gerichtshofes, General-Auditor.

Die Überſhwemmung in der Gegend Verzié und in Bilopolje hat ſi< im Jahre 1844, 1845 und 1847 wiederholt, und die Grenzer hatten dadurch einen großen Schaden.

Wegen angeborner Unruhe der Türken war ungeachtet deren Züchtigung, im Jahre 1836 nothwendig, daß am 1. Mai 18/3, am 12. Juli 1843, am 17. November 1845 und 4. Februar 1846 wiederhölte Vorrü>ungen des Regiments auf den Kordon Statt finden mußten, welche aber zu keinem Reſultate führten.

Vermöge kaiſerlichen Patents vom 29. September 1850 und FinanzMiniſterial-Erlaßes dto. 19. Oktober 1850 Stück CXLVT iſt die Verzehrungsfteuer für das Bier und für gebrannte Flüſſigkeiten auh in der Miliz tärgrenze eingeführt. Dieſe Steuern werden zu Folge nachträglicher Beſtimmung, ſo wie die Perzentual- und ſonſtigen Stempelgebühren niht mehr zur Finanz, ſondern vom 1. Dezember 1852 angefangen zur Negiments-Proventenkaſſa abgeführt.

Mit der Verordnung rom 15. Februar 1832 Nro. 7,112 /f.m. ex 1850 iſt die Einkommenſteuer von Bezügen, Handel und Gewerben in der Militärgrenze eingeführt.

Vermöge faiſerlihen Patents vom 6. November 1851 und Verordnung Seiner Exzellenz des Banus Baron von LJellaèié ddto. 26. Jänner 1852 Q. 659 iſ der neue Zolltarif in der Militärgrenze eingeführt, doh ſind davon die Grenzer für den Bezug des Weines und der ſonſtigen Artikel für ihren Hausbedarf befreit.

Der den Grenzbewohnern no< im Jahre - 1848 ermäßigte Preis für einen Zentner grauen Salzes à 2 Gulden 7 Kreuzer und des weißen à 3 Gulden 7 Kreuzer iſt im Jahre 1852 dahin: geändert, daß zwar die Grenzhäuſer und die bezugsberehtigten Individuen das graue Salz pr. Kopf jähr__li<h mit 15 Pfund gegen den früheren Preis à 2 Gulden 7 Kreuzer, den Mehrbedarf aber und die niht bezugsberehtigten Individuen den Zentner weißen Salzes mit 6 Gulden zu beziehen haben.

Vermöge Cirkular- Verordnung vom 7. Jänner 1852 m. k. 51 þ. iſt die Gendarmerie in den Grenz-Regimentern dislozirt.

Mit dem Reſkripte vom 25. Februar 1832 B. 1,001 iſt der Verkauf der Schießbaumwolle auh für die Militärgrenze verb oten worden.

Vermöge Reſkripis vom 5. Juni 1852 m. k. 2,552 þ. ſind die Grenz-