Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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Zur Fortififkation in Karlstadt hat der Gyulai ddto, 298. Juni 1783 unter Aufſicht eines Offiziers und vier Unteroffiziere 200 Arbeiter gefordert.

Gyulaï, ddto. Karlstadt am 30. Auguſt 1783 eröffnet, daß Seine Majeſtät die Mieder beim weiblichen Geſchlechte abgeſtellt wiſſen wollen:

Ddto. Karlstadt am 30. Auguſt 1783 befiehlt Gyulai, daß die Kompagnien niht mehr na<h dem Namen dev Hauptleute, ſondern na< dem Nro. von 1 bis 16 zu benennen ſind.

Mit der Verordnung ddto. Karlstadt am 17. September 1783 eröffnet Gyulai die Ernennung des ungariſchen Hoffanzlers Grafen Franz Esterhasy zum Banus Croatiae.

Gyulai, ddto. Karlstadt am 3. Dezember 1783 theilt mit die Beför=derung des Oberſtlieutenants Kulnek zum Oberſten und Otoëaner Regiments-Kommandanten. Mit der Verordnung des Gyulai ddto. 3. Jänner 1784 haben Seine Majeſtät das Glockenläuten vor dem Gewitter aus Urſache mehrerer vorgefallenen Unglücksfälle verboten.

Gyulai, ddto. Karlstadt am 17. Jänner 1784 befiehlt, daß nicht nur die Lugars, da ſie ohnehin keine Beſoldung haben, ſondern auh no< Ein arbeitsfähiger Mann aus ihren Häuſern von der Roboth frei ſein ſollen. 1 Gyulai, ddto. Karlstadt am 21. Jänner 1784 ordnet an, die Straſſe zwiſchen Kuterovo und Otoëac herſtellen zu laſſen, wozu feine große Geld= beträge nöthig ſind, weil für die Herſtellung des beſchwerlichen Weges über Klein -Kapella im Oguliner Regimente nichts mehr als 200 Gulden vom Acerar beigetragen wurden. :

Zur Direktion des ferneren Weinbaues an der Seeküſte hat Gyulai ddto. Karlstadt am 21. Jänner 1784 den Unterlieutenant Elias Rukavina für das Likaner, und einen ſelbſt zu wählenden Offizier für das Otfoëaner Regiment beſtimmt.

Gyulai, ddto. Karlstadt am T7. Februar 1784 beſtätiget ſtatt des verſtorbenen Bürgermeiſters Cetignianin den vorgeſchlagenen Bürger und Büichſenmachermeiſter Perpié, zum Otoëaner- Bürgermeiſter.

Gyulai, ddto. Karlstadt am 28. Februar 1784 befiehlt, die Reglements der zur Jnfanterie einverleibten Huſaren einzuſenden, folglich ſind damals die Grenz-Huſaren aufgehoben worden.

Gyulai, ddto. Karlstadt am 10. März 1784 befiehlt, da die Mappirung beendiget iſ, daß alle Offiziere und Individuen, welche dabei be\chäftiget waren, dur<h den Mappen-Kopirungs-Direktor, OberſtwaHtmeiſter