Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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Émis

mit vem Banal- Warasdiner General - Kommando unter der Benennung kroatiſ<hes General - Kommando zu vereinigen, und dazu den Feldmarſchall= Lieutenant Baron de Vins als Kommandirenden zu beſtimmen, welchem frei ſteht, ſeinen Wohnort entweder in Agram oder in Karlstadt zu nehmen. Er hat Agram gewählt, und ſo iſt das ohnehin vereinigte Karlstädter General - Kommando von Karlstadt nah Agram, aber erſt im April 1787 überſeßt worden.

Unterm 6. September 1786 gibt Gyulai ferner zu wiſſen, daß Seine Majeſtät den von der Banal-Grenze na<h Ungarn überſegt geweſenen General-Major Walis neuerdings in die KarIlstädter Grenze und zwar zur Brigade nah Gospié eingetheilt haben.

Feldmarſchall - Lieutenant und Kommandirender Baron de Vins ddto. Karlstadt am 19. Auguſt 1786 bewilliget den Bau der Straſſenſtre>e von Kompolje bis Otoéac und die Verrehnung für jeden Arbeiter- und für jedes Stück Zugvieh 6 Kreuzer des Tages, wiewohl ſonſt die Grenzer \<uldig wären, dieſe Straſſe mit der Noboth herzuſtellen.

Baron de Vins ddto. Karlstadt am 25. September 1786 befiehlt, daß die Grenzhäuſer zur Schonung der ohnehin ſhon devaſtirten Waldungen von Stein und nicht von Holz erbaut werden ſollen, dann daß die Grenzer die Erdäpfel niht nur in Gärten, ſondern auf ganzen Feldern, beſonders in Gebirgsgegenden anbauen müſſen, da ſte ſo eine geſunde und gute Nahrung geben.

Baron de Vins ddto. Karlstadt am 26. September 1786 macht be=fannt, daß in der Banal-Orenze die Einrichtung beſteht, den Grenzern von ihrem Arbeitslohne einen Theil abzuziehen und den angehörigen Häuſern entweder zur Tilgung der Ärarialſhuld oder zu einem anderen Nutzen zu erfolgen; befiehlt daher das Nämliche auch in dieſem Regiinente einzuführen.

Baron de Vins ddto. Karlstadt am 27. September 1786 gibt die allerhöchſte Entſchließung herab, nah welcher den an Patrouils-Schiffen des Likaner, Otoëaner und Oguliner Regiments angeſtellten See -Serezanern der tägliche Gehalt von 3 auf 6 Kreuzer erhöhet, und den See-Kapos die ungariſche Gebühr wie den Feldwebeln mit 10%, Kreuzer Löhnung und 2 Kreuzer Brodgeld verre<net werden ſoll.

i Gegenwärtig (1853) und ſeit vielen Jahren her hat ein See-Kapo 10 Gulden monatli< und ein See=Serezaner 12 Kreuzer täglich Löhnung, jeder Überdieß das jeweilige Brod-Relutum.

Baron de Vins ddto. Karlstadt am 1. Oftober 1786 verlangt vom Regimente die im Wirthshauſe zu Otoëac beſtehende Koſttaxe, worauf das Regiment nachfolgendes ausgewieſen hat, als: