Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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Es wurden in diéſem Jahre für jede Kompagnie zwei Serezaner auf=geſtellt, welche aber die nöthige Munition ſelbſt anſchaffen mußten.

Auch wurden die Tambours ín demſelben Jahre im Spiel eingeübt Und der Regiments-Tambour erhielt für jeden eingeübten Tambour 2 Gulden.

Mit der Verordnung vom 8. Juni 1747 wurden die Fouriere zu den Kompagnien eingetheilt.

Der Stand einer Kompagnie war damals nur aus 100 Mann mit Einſchluß der Offiziere beſtimmt, und Subſtituten konnten mit Bewilligung des Oberſten, jedoch keine Kinder, eintreten.

Mit -der Verordnung vom 10. Jänner 1751 wurde befohlen, daß die Grenzer an die Ausgebung der Parole ſih angewöhnen müſſen, daß daher die Parole vom 17. Jänner bis 16. Februar ausgegeben werden muß. Daß dann eben ſo die Ronden und das Rufen „Gefreiter heraus!“ eingeführt werden follen.

Vom Generalen - Brigadier Grafen Petazi ddto. Berlog am 831. Auguſt 1751 wurde erinnert, daß die neu beförderten Offiziere, wie gewöhnlich, eine Monatsgage an den Agenten Cahballini überſchi>en ſollen, damit ſiè ihre Patente erhalten. .

Der Jnterims- Kommandirende Baron Schertzer erläßt ddto. Wien am 9. Juli 1752 die Weiſung, was in Zukunft bei Anſchaffung der neuen Parade= und Kompagnie-Uniform zu beachten ſei.

General Baron Schertzer ddto. Karlstadt am 7. Oftober 1732 eröffnet, daß nah dem neuen Syſteme der Stand einêr Grenadier-Kompagnie mit 120 und einer Fouſuliecs-Kompagnie mit 240 Mann feſtgeſetzt ſei; leztere war wie oberſichtlih, im Jahre 1747 nur aus 100 Mann beſtanden.

In demſelben Jahre 1752 ſind die erſten Hautboiſten entſtanden, und jedes Regiment erhielt den Auftrag, zu zwei Hautboiſten zu beſtimmen, welche aber, um niht das Ärar zu aggraviren, dadur<h unterhalten werden follen, daß jeder Offizier Lon jedem Gulden zu 1 Kreuzer zurücläßt, wozu der Interims-Kommandirende General Sehertzer, da er 500 Gulden Gage hät, 500 Kreuzer beizutragen ſih erklärte. Von allen Karlstädter Regimentern iſt dann eine Muſifkbanda von aht Hautboiſten formirt, und zum Ausmarſch mit dem Kar]Istädter Korps beſtimmt worden.

Dem Regimente wurde ferner der Auftrag ertheilt, für gute Fouriere zu ſorgen, da ſie vom 1. Mai 1732 angefangen, monatli<h 9 Gulden empfangen, daher man um dieſe gute Bezahlung gute Subjecte bekommen kann.

Mit der Verordnung vom 6.- Mai 1753 wurde bekannt gemacht, daß der Oberſt Graf Uerberstein zum Generalen, der Oberſtlieutenant Diet-