Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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Hauſe befindlihen Gemeinen bei dem enroulirten dienenden Stande in Abgang zu bringen und zu erſezen kommen.

Im Jahre 1763 erfolgte der Friede mit Preußen und einige Kolonnen rü>ten na<h Hauſe ein, bei welcher Gelegenheit die Soldaten die erſten Erdäpfel in ihren Patrontaſchen mitbrachten und hier anbauten. y

Auch haben ſie, wie ſchon in dieſer Geſchihte erwähnt, eine preußiſche Eſtandarte, die ihnen die Kaiſerin Maria Theresía ſchenfte, bei Beendigung des preußiſchen Rummels anno 1779 nah Otoëac gebracht, welche ſi< no< in der Stabspfarrkirche befindet.

Das Karlstädter General-Kommando hat dann unterm 1. Septembev 1764 von dem Regimente einen Jndividual-Ausweis über die von den kriegs= gefangen geweſenen Offizieren in Preußen hinterlaſſenen Schulden abgefordert. Die Eingabe iſ aber nicht zu finden, wie viel dieſe Schulden betragen haben.

Der Hoffkriegsraths-Präſident Leopold Graf von und zu Daun ddto. Wien am 7. September 1764 hat den faiſerlihen Pardon für alle während des preußiſchen Krieges deſertirten und meineidig gewordenen Leute auf drei Monate erlaſſen.

Auch gibt der Hoffkriegsrath ddto. Wien am 10. November 1764 eine namentlihe Konſignation über die währénd des preußiſchen Krieges in der Kriegsgefangenſchaft verſtorbenen Unteroffiziere und Gemeinen ‘herab, nach welcher vom Otoëaner Regimente 261 Mann namentlih ausgewieſen ſind.

Der Hofkriegsrath ddto. Wien am 18. Jänner 1770 beſtimmt das Lager=Exerzitium, wozu vom Regimente ein Bataillon, ein drittel Scharfſhügen und ein drittel Huſaren nah Karlstadt zu fommen haben.

Die Artilleriſten ſollen im eigenen Regiments-Bezirke exerziren, da zu ihrem Unterrichte das Artillerie-Perſonale kommen wird, welches ſie außer dem wirklichen Artilleriedienſte au<h im Faſchinenmachen, Würſtbinden und Schanzkörbeflehten unterrihten wird.

Eben ſo wurde mittelſt Verordnung des kommandirenden Generalen Feldmarſchall-Lieutenant von Kleefeld ddto. Karlstadt am 27. Mai 1771 von jedem Regimente eine Diviſion in das Pesther Lager beſtimmt, wozu auh Artilleriſten mit einer Piſtole und mit einem Sto>e beordert wurden.

Aus einer Belehrung ddto. Karlstadt am 1. Mai 1771 iſ zu erſehen, daß damals jeder Dienende vom unbeſoldeten Gefreiten abwärts jährlich 1 Gulden als Montursbeitrag gehabt hat.

Aus einer mit der Generalkommando-Verordnung: vom 30. Juni 1771 zugeſendeten Spezifikation über die vom Otoëaner Regimente aus der Militär-