Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

D LA Der Pret

Der Furier, dem jeder Abgang und Zuwachs bey der Kompanie von dem Feldweibel bekannt ges macht werden muß, verfaßt die Pretliſie für die Kompanie in ein beſonderes Buch und macht davon für den Herrn Hauptmann die nöthige Abſchrift. Der Herr Hauptmann oder wenn ein ganzes Bataillon oder einige Kompanicn verſammelt ſind, giebt dem Furier auf dem Stand der Kompauie den Pret , wofür der Furier durch ſeine Unterſchrift den Empfang beſcheinigt. J ein Dekont (Decompte ! bey der Truppe eingeführk — was überall ſeyn ſollte — ſo behält den Betrag desſelben der Hauptmann in Handen , und bezahlt dem Furicr blos den Pret aus.

Sobald der Furier denſelben erhalten hat , verfügt er ſich in die Kaſerne und vuft die OrditiaresSchefs zuſammen.

Jeder Ordinare - Schef legt ihm einen Zettel vou , wieviel derſelbe für ſeine Mannſchaft zu ‘empfangen have z. B.

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*) Pret und Defout (Deoompte ) zuſammen heißt Sold,