Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

ftellt fie wie bereits gezeigt worden , auf eine Seite der Straße: er begiebt ſich hierauf zu ſeiner Avants garde, geht dem Kommandanten der Truppe welche die ſeinige angerufen hat entgegen , und verhält. ſich in allen wie weiter oben erklävt worden,

___ Wenn aber die entgegen kommende Mannſchaft blos ein Detaſchement von 10 —-20 Mann wäre, oder auch bey einer zahlreicheren Kolonne der Koms mandant derſelben durchaus nicht zugeben wollte, daß man ſeinen Vorbeymarſch abwarte, ſondern vielmehr uns die Honnörs - (Ehrenbezeugungen ) - erweiſen will, oder will ein Stabsoffizier oder General unſere Truppe vorbeydefiliren ( parademäßig vorbeyziehen) ſehen; ſo kehrt dex Hauptmann zu ſeiner Komvanie zurük, und läßt ſie abmarſchierenz jedoch dergeſtallt, daß fie vor und nicht hinter dex haltenden Truppe vorbey komme. Reihen und Glieder müſſen geſchloſſen und die Mañſiſchaft mit geſchultertem Gewehre und auf gepſlanztem Bayonet vor der Truppe vorbeypaſſieren, ___J# dex Befehl zum Defiliren (Parademäßiges Vorvbeyzichen) vou einem Herrn eidgenöſſiſchen Oberſien, Geneval oder hohen Regierungsperſon gege» ben worden, und geſtattet es der Plaz , ſo läßt der: Hauptmann die Sekzionen formiren (mit Sckzions aus dem Flankenmarſch aufmarſchieren, und im Ordinareſchritt vor den hohen Perſonen vorbeymarſchieren) die Tambours ſchlagen Marſch.