Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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mann voy der Polizey des vorigen Tages bedêutcide Fehler oder Nachläſſigkeiten während ſeinem Dienſt wahrgenomrmen , welche aber keine perſönliche Mels
“ dung an den Bataillons - Schéf veranlaßt hätten, ſo
zeigt er ſolches dem Aidemajoran ; damit dieſex ſolche in' den Bataillons - Rapport ſetze. Bey dieſex Gelegenheit übergiebt der abtretende dem antretenden Jnſpekzions- Hauptmann was“ allfällig zu übergés ben ſeyn möchte, z. B. daß er“ in der Kaſerne in den Kammern der Kompanie N. befohlen habe-; die Stiegen ‘und Gänge ſauberer zu halten, worauf nun ob ‘ſolches geſchehen iſ ,, derjenige ſo dew Dienſt antritt zu ſehen hat ; oder er zeigt an, daß er bemerkt habe, es werde dfters auf dex Kaſers
nen- Wacht um Geld geſpielt und gezecht und ders gleichen,
Bey der Machtparade meldet ſi von jeder Kompanie - ein Offizier bey dem Hauptmann von der Polizey daß er die Kompanie - Jnſpelzion habe. Dieſe Jnſpekzions - Offiziere ſtehen in Rüúks | ſicht der zu beobachtenden: Polizey , Ordnung und
Reinlichkeit in den Quartieren o wie in Betref des
Dienſtes und des Unterrichts unter den Befehlen des Hauptmanns von der - Bataillons - Jnſpekzion (Polizey) dem ſie ebenfalls alle außerordentliche Vors fälle zu melden haben , damit dieſer in den Stand
geſezt werde, den ordnungêmäßigen Rapport y ſo
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