Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Rechts — ri<ht- eu<. Er läßt die Wache voi allen Kompanien rechts anſchließen und Vorleute nehmen ; ſodann theilt er die geſammte Wacht des. Bataillons, je nah ihrer Stärke in ein, zwey oder mehrere Piotons und dieſe in’ Sekzionen ab. Die auf die Wache ziehenden Offiziers läßt er als Plo* tons-Schefs eintretten , ſodann theilt er die Unteroffiziers alsSekfzions-Sche(s, Führer undSchlicßende ein. Die Feldweibels und- Juſpekzions - Korporale fiellen ſich auf den linken Flügel der ganzen Truppe y die Feldweibels in's erſte, die Jnſpetzions-Korporale in's zweyte Glied , nach den BERRE, wie ſolche ichen. ?

Der Adjutant hilft bey dieſer Abtheilung dem Aide- Major,

Sobald die Ranſehierung und Eintheilung gemacht iſt, ſo läßt der Aidé - Major die Glieder öfnen, und es hált ſowohl er als derHauptmann von dex Polizey die Jnſpekzion über die Mannſchaft ; am beſten thun ſie, wenn jeder ein Glied nimmt, um nicht zu lange aufzuhalten. Nicht allemal if nothwendig, daß die Gewehre zur Jnſpekzion gé» nommen werden, ſondern wenn der Hauptmann von der Polizey eine Nachläßigkeit gewahret , #0 erſucht er den Aide - Major die Gewehre zur Jnſpekzion nehmen zu laſſen , und beide gehen die Ges wehre durch, Der Aide- Major theilt dem Haupt»