Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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beyimarſchiere. Hat der zweyte Poſten Plaß genug um áäbmarſchieren zu können, ſo kommandiert der Schef deſſelben; ¿.B. Obere Thorwacht Vorwärts — Mar ><! und verhält ſich in allemzwie die Hauptwacht. Zieht ein Tambur auf, (welches nur auf Offizierspoſten geſchieht ) ſo tritt ex von hinten vor und neben den re<hten Flügel. Jt ein Unteroffizier , Schef eines Poſtens, ſo tritt er, wenn der Abmarſch an ihn kömmt, vor die Mitte ſeinex Mannſchaft und kommandirt wie ſo eben geſagt worden, nur mit dem einzigen Unterſchiede, daß wenn in der Front nur -drey Mann ſtehen , nicht rechts oder links ſchwenkt u. ſ w. kommandiert wird , ſondern der Mann in der Mitte folgt immer auf zwey Schritte Entfernung hinter dem Schef des Poſtens, und die andern beiden Gemeinen halten ſich blos an den erſtern. Wenn zwey Mann in der Fronte ſtehen, wird ebenfalls gerade vorwärts marſchirt > hingegen wenn drey Gemeine auf cinen Poſten kommen , und folglich wie bereits geſagt worden, in eine Notte geſtellt werden , ſo kommandirt der Schef von der Wacht: ¿. B. Barriere Wacht” oder „Untere Thorwacht” oder wie der Poſien heiſſen mag, rechts in die Slant! re<ts — um! Er ſtellt ſch ſodann vor die Mitte ſeiner drey Mann, und kommandirt: Vorwärts — Marſch! ſchwenkt aber ſogleich