Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

_—= (GA = Wagenmeiſter und alle Feldweibels und JnſpekzionsKorporale. Die Feldweibels machen einen Kreis und ſtellen ſi< nach der Ordnung im Bataillon : die Jnſpekzions - Korporale tretten ſ<s Schritte hinter ihre Feldweibels , und ſchultern das Gewehr, Der Aidemajor kommandirt denſelben: T° achtung? Ganze Wendung! Rechtsum — fehrt! Práſentirt's — Fhr! Sie bleiben in dieſer Stellung, und beobachten , daß niemand ſi< dem Kreiſe nâhere, um die austheilende Ordre zu vernehmens ſie weiſen daher die Vorbehgehenden an wenn deren hinter ihnen paſſiren wollten , vor ihnen vorbey zu gehen. - Tragen die Feldweibels das Géewehr, ſo kommandirt der Aidemajor ; „Bey'm Fuß — Ehr! Bataillons - Befehl (z. B.) den 10ten Auguſt. Die Feldweibels holen ihre Schreib» tafeln aus der Taſche, und machen ſich fertig die Ordre außuſchreiben. :

Alle Staabs-Partheyen ( Perſonale des Staabs) ſo ih bey der Ordre einfinden müſſen , ſv wie der Hauptmänn vón der Bataillons - Jnſpekzion, ſtellen ſich hintex die Feldweibels um die ergehenden Befehle zu vernehmen, Alle, mit Ausnähme des Hauptmanns von der Polizeh nehmen ihre Schreibs tafeln in die Hand, um dasjenige aufzuſchreiben y was ſie betreffen mag. Die Feldweibels hingegen ſchreiben die ganze Ordre auf.