Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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» Den 12ten dieſes ſollen ſämmtliche Kranke in das Spital nach B. abgeführt werden , wohin ſie ein Untex- Chirurgus begleiten wird. Der Hy. Bataillons - Chirurgus wird deinſelben nebſt dem Etat ( Verzeichniß) dex Kranken auch eine Darſtellung der Krankheit eincs jeden und wie lange ex damit befallen war, mitgeben. » Es wird auf das ſtrengſte anbefohlen , die -Fuhrfnechte zur Reinlichkeit anzuhalten , ſowohl für ihre eigene Perſon als in Betref dev Pferde. Der Wagenmeiſter wird für jede Nachläßigkeit verantivortlich ſeyn. » Der Büchſenſchmid wird ernſtlich ermahnt ſich genau nach dem in Händen habenden Tarif zu halten , und keine höhere Forderungen zu machen, Morgen auf die Wacht : *) Tamburs und Pfeiffers.

1 Tambur und Pfeifer auf die Hauptwacht.

1 Tambur ; obere Thorwacht,

Komyauie N°, 1, Hauptwacht 1 Wachtmeiſter,

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El Korporal: LA ¿QCINCNE, Obere Thox____ 3 Gemeine.

Untere Thor___- 4 Gemeine.

*) Auf welche Art der Hr. Alidemtaigr die Wacht - Nepartationsſiſte zu führen hat, wird im N geſagt lerden, ;