Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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_ Iſt die abzichende Wacht bis auf 40 Schritte entfernt, ſo fommandirt ihr Schef + Halt ! Bayonet — ab! Jn Arm's — Lhr! Hat ein Offizier den Poſten kommandirt, ſo ſtekt ex jezt “fein Seitengewehr ein, übergiebt die Mannſchaft _dem Wachtmeiſter und begiebt ſich: zu dem Hauptmann pon der Polizey , um ſich zu melden , daß er von der Wacht abgelöſt worden iſt. Nachdem das Bayonet abgeſchlagen wörden , läßt dex Wachtmeiſter rechts in die Flank, und im geſchwinden Schritt abmarſchieren , und führt die abgezogene Wacht in größter Ordnung nnd Stille in den Kaſernenhof. (Es wird kein Spiel geſchlagen ). Daſelbſi wird das Gewehr hoh genommen und abgetreten; ſogleich aber wenn die Gewehre geladen ſind, der Schuß ausgezogen. - Diejenige Mannſchaft welche in Bürgershäuſern beqguartirt - iſt y marſchirt in Orduung in ihre Kompanie Nummer. Sind alle Kompanien bey den Bürgerslcuten einquartirt, ſo wird die abgezogene Wacht auf demsjenigen Plaz geſührt, wo die Bataillons - Wacht ſh tägli<h verſammelt , und daſelbſt entlaſſen. Die Wachtmeiſter und Korporale melden ſich nun bey dem Feldweibel ihrer Kompanie, daß ſie von der Wache abgeldßt ſeyen.

Die aufgezogene Wache bleibt mit geſ@ultertem Gewehre ſichen, bis die alte Wacht das Bayonet

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