Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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die Vatrulljen ausgchen; bey dem erſten Wachts poſten wird ſo ein Zeichen abgegeben , von da geht es weiter und die lezte Wacht ſo zu beſuchen iſt / überſendet es mit dem Frührapport — je nahdem ſolches befohlen wird — entweder auf die Hauptswacht oder gerade an den Hr. Plazmajor. Es wären z. B. fünf Wachtpoſten. A. B. C. D. E. Das Patrullie Zeichen N°, 1 wäre A übergeben worden , ſo wird es am folgenden Morgen E. zueüfſchi>en, E. erhielte N°, 2. welches A. zurüfs liefern würde u. ſ. w. :

Rondzeichen werden auf jeder Wachtſtube ſoviele gegeben, als Ronden anlangen ſollen. Die erſteRonde befómmt auf jeder Wacht N°.1. die zweyte N°.2.u.ſf. Diejenige Wacht , von welcher alſo die erſte Nonde zu machen iſt, wird am Morgen alle N°, 1, abliefern u, \. fort. Indeſſen beſichen hierüber, ſo wie auch wegen den Stunden, wena Ronden uud Patrullien zu machen ſiud, beſondere Befehle.

Es giebt verſchiedene Arten von Nonden: Wachtmeiſters- oder gemeine Ronden, (auch Korporale machen zu Zeiten dieſelbe) Offiziers- und Stagbs- Offiziers Ronden.

Sie werden mit cincr Laterne gemacht ¿4 doch giebt es Fälle, wo nian kein Licht mitnimmt; man muß ſich alſo dadurch nicht irre machen laſſen. Eine Offiziers - Rond beſteht aus dem Offizier y