Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin

Mahrheit: daß der Menfch nur durd die Menfdjwerdung des Worts das Vermögen, andre Menfhen (z.B. in der Eltern = wie Gejchlechtss verbindung) wahrhaft zu Lieben, erhielt — nad) ihrer Weife darzus ftellen. a

©. 88 zur legten Zeile: Ich finde, indem ich hier das Serige im mo= dernen Begriff der 'ethifhen Freiheit rüge, für gut, mich beftimmter hierüber noch mir Kolgendem zu erklären, Unjve Philofophen vermen= gen namlich vorerft die Uebernatürlichkeit oder Uebermwefentlichkeit d.i. die Wefens- oder Nakurfreipeit Gottes und fo aud nur auf andre Meife der Kreatur, mit ihrer Wefens - und Naturlofigkeit, und vwilfen nicht, daß z. 8. der Ereafürliche Geift diefe feine Natur> und Wefensfreiheit nicht fhen mit feinem Urftand zueigen befist (objchon er eben jowenig bereits natur= unfrei gefchaffen ift), fondern daß er zu diefem Befis, gleich dem Lehnsträger nur im Namen feines Lehnsheren,, und zwar durdy) Theilhaftwerden (nicht Theilmerden) feiner Natur und MWejens mit dem gottlichen MWefen zu erhalten und zu be= halten vermag, und welche Wefensunion mehr bejagt als was man gewöhnlich mit einer unwejenhaften Geiftesunion fagen will. — Diefe Kichteinjicht über die Freiheit führte nun zu einer zweiten, gemäß welcher jene als ein unalterirbares Wermogen der. Selbftbeflimmung als abjoluter Negativität vorgeftellt, und nicht bedacht wird, daßdas Bermögen des fich felber Beitimmens oder fich Schließen: gegen a jenes des nicht jelbft fi Beftimmens fondern Beftimmenlaflens von b einschließt, und daß der Menjch in der That nicht sui (suae naturae) oder eines andern Gompos wird, oder durd) Gelbftbeftimmung fich ihrer beftimmenden Eimwirkung entzieht, als indem er von einem beeden Höhern fich beftimmen und erfüllen, biemit aber fein eignes jelbftbeftimmendes Vermögen in jenes erheben läßt, mie denn das ethilche Gefes meine Freiheit niht (als felbe befchranfend ) aufhebt, fondern felbe d. i. mich felber begründend emporhebt, aufrichtet oder gerecht maht. Welches mid ( als wollend ) aufrichtende und jegende jelber nur Ein Wollender (der abjolut recht und gut MWollende ) feyn fann, weil nur ein Wille einen Willen affieiren, beftimmen und be= gründen (oderentgründen) Eann, im Millensgefes folglich der Gefesgeber jchon als prafent anerkannt, und nicht etiwa poftulirt wird. So lange id) darum diefem die Deffnung meines Wollens follicitirenden Billen mic entzogen halte, manifeftirt fi folder mir d. h. meinem Gegenwollen freilih nur als Schranke oder Schwere db. i. ala Solben, oder jo lange bin ih, wie Paulus jagt, unterm Gefes, als unter einem mich belaftenden,, fo wie die Luft dem Luftleeren Korper Laft ift, dem Luftvollen leicht und Luft wird. — Aus Mangel diefer Einfiht unterfcheiden ferner unfre Philofophen nicht gehörig zwifchen innrer und äußrer Freiheit, und fehen nicht ein, wie die außre Nichtfreibeit (als Zucdt) die innre Freiwerbung bedingt; und endlich mwifjen fie nicht, was boch jeder Menich in fi) wahrnimmt ,- fo wie er ins volle Bemwußtfeyn erwacht ift, daß felber einen gebundenen Befreier und einen freien Binder in fidh tragt, fo da$ erfter von ihm (dem Menfchen ) erft feine Befreiung erwartet, damit ex hinmwieder den Menfchen von feinem Binder befteie. Mit andern Worten: der Menich findet die Antinomie (Sünde) in fid) bereits innerlich menf&hgeworden, und vermag nicht anders zur Greiheit zu gelangen, ald durch den Eintritt d. i. durch die Menichwerbung des ethifchen Gefeges (des guten Willens) in ihm, melde mit der Entmenfchwerdung der Sünde oder in der Schriftiprache: mit der Zöbtung bes alten Adams zufammen fällt. Die Schrift nennt jenes im Menden voverfb in ihm gefangene Leben das ihm einge:

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