Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin

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vor ihnen Valdftina bewohnten, und die Uebertretung biefes Gebots z0g ihnen partielle Unterjochungen zu; wogegen Adam und feiner Nachkommenfhaft die gefammte Erbe zum Befit und Kultur gegeben war, d. h. zur Ausreutung alles Uns frauts auf ihr 9, und die Vernahläßigung diefes Gefes Ges zug den Menjchen die fehredliche Kataftrophe der Sunds fluth zu. Wir Eönnen fomit aus dem Umfang des Verbrecheng auf den Umfang der Macht des DVerbrechers und umgefehrt fhtießen, weil wie gefagt dem Menfchen mit dem Gefes zus gleich das Vermögen zu defjen Erfüllung gegeben wird. Denn jedes Gefeg muß, wie wir gleichfalls vernahmen, einen dreis fachen Charafter haben. Es muß ein Gericht gegen jene feindliche Macht feyn, aus deffen Bereid; Cald Verfegtheit) der Menfc gefett wird. E3 muß den Menfchen unterrichten und warnen über und gegen die Gefahren, die ihn fo Tange noch; umgeben, als Iange er die Snviolabilität und die Jnas movibilität in diefem Gefeß nicht fich erworben hat, und ends lic muß diefes Gefeg ihm Mittel zur Hand geben zur Ers reichung des letern Zwedes, welche Mittel, wie wir vers nahmen, in diefer erften Stufe der Reintegrirung de Mens jchen die Dpfer waren.

Die Berruchtheit der erften Nachfommenfhaft Adams hat biefes erfte Reftaurationsgefeß unwirffam gemacht, und der nun doppelt ftrafbar gewordne Menfch ward aud; zum zweiten, mal in den Abgrund geftürzt, und nur ein Einzelner Zweig ser Sprößling erhalten. Noah blieb dem Gefeß des Herrn getreu, und wenn ywoir Iefen, daß er nach der Sumdfluth Gott zum angenehmen Geruch (NRuad), Geift) Opfer weihte, jo müffen wir hier nur die Reftauration des frähern antidilus

*) Aud) neh in viel fpätern Epochen der Menfchengefchichte fehen wir den Kultus und die Kultur der Erde gleichen Schritt halten, bis endlih bie Gainsflühtigkeit oder Mobilität das Uebers getoiht gewann, und das Mobile (Geld) gleihfam immobil, das Smmobiliar (Land) das mobilfte ward.