Albanien und die Albanesen : Landschafts- und Charakterbilder : mit vielen Abbildungen

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ſtrafen iſt; ob dieſelben weiter einzuhalten ſind oder ob anderé ſi<h als angemeſſener erweiſen. Dieſen Kuven ge=nannten Verſammlungen müſſen niht nur die Kren (Plural von Krüe) und Gjobar beiwohnen, ſondern der ganze Stamm, zum mindeſten je ein Repräſentant einer jeden Familie. Die Beſchlüſſe der Kuven ſind' für den Bajraktar bindend. Die Hauptaufgabe des Bazjraktars iſt die Führung im Kriege. Die Würde des Bajraktars iſt erblich; ſie geht vom Vater auf den älteſten Sohn über. Jſt dieſer unmündig, #o fungiert der nächſte volljährige Anverwandte als Verweſer. Gin Abzeichen ſeiner Würde führt der Bajraftar nicht. Von den eingezogenen Straſen fällt ihm ein Teil zu. Die Vollziehung der Strafen beſorgt bei einigen Stämmen nicht der Giobar, ſondern die Dj e lz mnija (Djelm iſt der Plural von Djal = Knabe, Jüngling), die Jugend des Bajraks, welche den Beobachtungen Steinmes' zufolge eine ſolhe Gelegenheit ſtets mit Freuden ergreift, denn die dem Bajrak zu zahlende Strafe wird zwiſchen ihr und dem Bajraktar gewöhnli<h zu gleichen Teilen geteilt.

Ueber den Begriff Bair a k macht Steinmeßzt in ſeinen „Hochländergauen Nordalbaniens“ folgende ſehr inſtruftive Angaben: Bajrak (Banner) iſt keine Unterabteilung des Stammes (Fis); beide Bezeichnungen ſtehen \höchſtens in einer zufälligen Beziehung zu einander. Der Stamm iſt ein Komplex von Familien, welche ihre Abkunft auf denſelben Stammvater zurüdführenz die Grundlage des Fis bildet demnach die wenn auh noch ſo entfernte Verwandtſchaft, welche wechſelſeitige Heiraten aus= ließt. Der Bajra k hingegen iſt eine Gemeinſchaft von | Familien, welche dasſelbe Gebiet bewohnen; er haftet alſo idem Territoxium an. — Dieſe allgemeine Definition er=| Leidet jedoch zuweilen Modifikationen. So ſind 3. B. die Mirditen wohl nah außen hin ein Stamm, als miteinander verwandt betrachten ſih aber nur die drei