Begebenheiten und Unruhen im Bisthum Lüttich

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=S Béchir deme’) 2

man der alten von dem Herrn Fürſtbi{o} {on genchmigten Verfaſſung des Landes gemäß, ſo wie ſie vor dem Edict von 1684. geweſen , o bald als möglich zu Entwerfung eines neuen Stadt - und Wahlreglements ſchreiten wolle.

3) Daß biß zur Zeit der völligen Ausführung dieſes Reglements eine einſiweilige Regierung nah einem Plan úber

“welchen ſi< das Cleviſche Directorium

noch näher erklären wolle , ſolle niedergeſezt werden,

Dieſe Erklärung, welche von der Depu- |

tation der Stände nah Lüttich zurükgebracht, und in dem ganzen Fürſtenthum bekannt gemacht wurde , hatte den erwünſchten Erfolg, und dämpfte in einem Augenblik die allgemeine Unruhe und Gährung , welche “ ohne Zweifel ſonſt blutige Auftritte , und die ſröflihſten Folgen würde erzeugt haben , wovon ſich ein ſ{ônes und ſehr be