Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens : mit Original-Beiträgen der hervorragendsten Schriftsteller und Gelehrten. Bd. 1.

208 Die ſchwarzen Kabinette.

legene Geſchi&ſichkeit in dieſem Fache man ſchäßen gelernt hatte.

Selbſt das dur ſeine Freiheiten berühmte England iſt von dem Makel der Eingriffe in das Briefgeheimniß niht ganz unberührt geblieben. Sogar Staatsdepeſchen wurden dort heimlich erbrochen. Noch im Jahre 1845 erregte die Ent= dedung allgemeines Auſſehen, daß auf Befehl des brittiſchen Miniſters Six James Graham Manzini's Briefe in Lon=don gedffnet und deren Fnhalt der öſterreichiſchen Regierung mitgetheilt worden war, und daß im engliſchen Post-office zu London eine „black chamber“ (warze Kammex) exiz ſtirte, in welcher Briefe nah Belieben geöffnet, wieder verz ſ{loſſen und dann weiter befördert wurden, nachdem man von dem Jnhalte derſelben Kenntniß genommen hatte.

Obwohl dieſe Zuſtände heute nun wohl überall als be= feitigt gelten dürfen, hat fi<h doh im diplomatiſche Leben dex Gebrau<h erhalten, wichtige Depeſche niht dur< die Poſt, ſondern dur beſondere Kabinetsfkuriere zu beſtellen.

Einex dex erſten Staaten, welche die Unverleßlichkeit des Briefgeheimniſſes durch die Verfaſſung garantirten, war Portugal 1826, dann folgten Kurheſſen 1831, Württemberg 1843 und Baden 1845. Seit Einführung der deutſchen Reichspoſt 1871 beſißt Deutſchland ein gemeinſames deutz {es Poſtrecht, in welchem die Gewährleiſtung des Brief= geheimniſſes für ganz Deutſchland ausgeſprochen iſt.

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